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Verlegung der Aufzugsstrecke

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SAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 3 BS 392/04 vom 02.10.2004

Rechtsgebiete:GG, VersammlG
Schlagworte:versammlungsrechtliche Auflage, Verlegung der Aufzugsstrecke, Zweckveranlasser, Gewaltprovokation, Tatsachenbasis
Stichwort:Verlegung der Aufzugsstrecke
Leitsatz:Auf die Rechtsfigur des sog. Zweckveranlassers können versammlungsrechtliche Auflagen allenfalls dann gestützt werden, wenn nachweisbare Tatsachen auf die vom (rechtsradikalen) Anmelder einer Versammlung bezweckte Provokation von Gewalttätigkeiten durch (linksradikale) Gegner schließen lassen (Anschluss und Fortführung von BVerfG, Beschl. v. 1.9.2000, NVwZ 2000, 1406). Nicht ausreichend ist ein Evidenzschluss. Vielmehr bedarf es der Feststellung z.B. militant-provozierender Begleitumstände, die über die demonstrative Wahl einer Aufzugsstrecke zur Unterstreichung eines rechtlich nicht zu beanstandenden Versammlungsaufrufs hinausgehen müssen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 3 BS 392/04




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