( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerlagerung 

Verlagerung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 8/07 vom 21.04.2008

Rechtsgebiete:MitbestG
Schlagworte:mitbestimmter Aufsichtsrat, AG, Aufsichtsrat, Mitbestimmung, Arbeitnehmer, Konzern, Beherrschung, Verlagerung, Leitung, Führung
Stichwort:Verlagerung
Leitsatz:Für die Frage der Pflicht zur Bildung eines mitbestimmten Aufsichtsrates gemäß § 5 Abs. 3 MitbestG ist allein die Beherrschung des Konzerns durch Kapitalmehrheit maßgeblich, da aus ihr jederzeit auch Leitungsstrukturen folgen können (Fortführung von OLG Stuttgart NJW-RR1995, 1057 ff; OLG Düsseldorf NJW-RR 2007, 330 ff; Senatsbeschluss vom 21.04.2008 - 20 W 342/07).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 8/07



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 20 W 342/07 vom 21.04.2008

Rechtsgebiete:MitbestG
Schlagworte:mitbestimmter Aufsichtsrat, Aufsichtsrat, Konzern, Konzernzwischenunternehmen, Zwischenunternehmen, AG, Mitbestimmung, Arbeitnehmer, Beherrschung, Verlagerung, Leitung, Leitungsfunktion, Führung, Ausland, virtuelle Ebene
Stichwort:Verlagerung
Leitsatz:Ein Konzernzwischenunternehmen gilt auch dann als herrschendes Unternehmen im Sinn von § 5 Abs. 3 MitbestG, wenn die ausländische Konzernleitung die anderen inländischen Konzernunternehmen nur über die kapitalmäßige Allein- bzw. Mehrheitsbeteiligung beherrscht, die Leitungsfunktion im Gesamtkonzern aber virtuellen Ebenen übertragen sind (Anschluss an OLG Stuttgart, ZIP 1995, 1004 ff = NJW-RR 1995, 1057 ff und OLG Düsseldorf, ZIP 2006, 2375 ff = NJW-RR 2007, 330 ff - beide zitiert nach juris).
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 20 W 342/07

OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Urteil, OVG 1 B 35.05 vom 26.02.2008

Rechtsgebiete:StVG, StVO
Schlagworte:verkehrsbeschränkende Maßnahmen, ruhender Verkehr, Beschränkung des -, Parkraumbewirtschaftung, Zone 23, Zonenzuschnitt, Hauptgeschäftsstraße, Parkraummangel, Gefahrenlage, flächenhaft, Freistellung, Bewohner, städtisches Quartier, Ausdehnung, Dimensionierung, Verdrängungseffekt, Reichweite des -s, Verlagerung, örtliche Verhältnisse, typischer Kraftfahrer, Ziel, Laufentfernung, Bahntrasse, Autobahntrasse, Riegelwirkung, Interessenausgleich, Parkraumbewerber, maßgeblicher Zeitpunkt, Nachweisanforderungen, Prüfungstiefe
Stichwort:Verlagerung
Leitsatz:1. Werden Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen auf der Grundlage einer flächenhaften, straßenübergreifenden Konzeption angeordnet, müssen die rechtssatzmäßigen Voraussetzungen für jede der getroffenen Anordnungen und damit auch in Bezug auf jede Straße, die in das Gebiet einbezogen worden ist, vorliegen.

2. Die Feststellung einer konkreten Gefahrenlage infolge des Parkraummangels innerhalb des bewirtschafteten Gebiets setzt nicht voraus, dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts in allen Straßen des Gebiets gleich hoch ist. Entscheidend ist, dass die Schwelle zur konkreten Gefahr überschritten wird.

3. Die Bewältigung handgreiflicher Gefahrenlagen, die aus einem massiven Kurzzeitparkbedarf im Umfeld einer von Anliegerstraßen umgebenen Geschäftsstraße folgen, kann es erfordern, auch Straßenzüge im seitlichen Einzugsgebiet der Geschäftsstraße einzubeziehen, in denen der Kurzzeitparkbedarf und daraus sich ergebende Gefahren für die Sicherheit und Leichtigkeit des öffentlichen Straßenverkehrs nicht vergleichbar ausgeprägt sind.

4. Die erforderliche konkrete Gefahr kann sich auch dadurch ergeben, dass beschränkende Anordnungen für den ruhenden Verkehr an den Brennpunkten zu einer Verlagerung der Parkplatzsuche in die nähere Peripherie führen.

5. Die hinreichende Wahrscheinlichkeit für Störungen der Sicherheit des Straßenverkehrs infolge einer Parkraummangelsituation liegt erst in solcher Entfernung von einer Hauptgeschäftsstraße nicht mehr vor, wenn es bei Berücksichtigung aller dafür maßgeblichen örtlichen Besonderheiten für den typischen Kraftfahrer auf Grund der Entfernung zu seinem eigentlichen Ziel unattraktiv wird, in (angrenzenden) Bereichen nach einem nicht gebührenpflichtigen und/oder zeitlich beschränkten Parkplatz zu suchen (wie OVG Berlin, Beschluss vom 29. April 2002 - OVG 1 S 3.02 -).

6. Der Zuschnitt der Zonen, innerhalb derer die Bewohner von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen freigestellt werden, richtet sich nach der noch zumutbaren Entfernung zwischen Parkplatz und Wohnung innerhalb des städtischen Quartiers (regelmäßig nicht mehr als 1000 Meter). Eine flächenhafte Parkraumbewirtschaftung im Umfeld einer Hauptgeschäftsstraße kann die Einrichtung mehrerer Zonen bedingen.

7. Die Anordnung von Parkraumbewirtschaftungsmaßnahmen aus Gründen der Einnahmeerzielung ist von der straßenverkehrsrechtlichen Ermächtigung nicht gedeckt. Die Erzielung von Einnahmen rechtfertigt nicht ohne Weiteres den Schluss, die Einführung der Parkraumbewirtschaftung verfolge primär fiskalische Zwecke.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Urteil, OVG 1 B 35.05


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/verlagerung

"Verlagerung - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN