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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerlängerung des Berufausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung 

Verlängerung des Berufausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 622/98 vom 15.03.2000

Rechtsgebiete:BBiG, BGB, ArbGG
Schlagworte:Verlängerung des Berufausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung
Stichwort:Verlängerung des Berufausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis gem. § 14 Abs. 3 BBiG auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Wird diese Prüfung bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis.

2. Besteht der Auszubildende die erste Wiederholungsprüfung nicht und stellt er ein Verlängerungsverlangen, verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis bis zur zweiten Wiederholungsprüfung, wenn diese noch innerhalb der Höchstfrist von einem Jahr (§ 14 Abs. 3 letzter Satzteil BBiG) abgelegt wird. Die Beendigungswirkung tritt unabhängig davon ein, ob die zweite Wiederholungsprüfung bestanden oder nicht bestanden wird.

Aktenzeichen: 5 AZR 622/98

Bundesarbeitsgericht 5. Senat
Urteil vom 15. März 2000
- 5 AZR 622/98 -

I. Arbeitsgericht Essen
Urteil vom 21. Januar 1998
- 4 Ca 1448/97 -

II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf
Urteil vom 9. Juni 1998
- 3 Sa 501/98 -
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 622/98




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