JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verlängerung des Berufausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung
| Rechtsgebiete: | BBiG, BGB, ArbGG |
| Schlagworte: | Verlängerung des Berufausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung |
| Stichwort: | Verlängerung des Berufausbildungsverhältnisses bei Nichtbestehen der ersten Wiederholungsprüfung |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung vor Ablauf der Ausbildungszeit nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis gem. § 14 Abs. 3 BBiG auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung. Wird diese Prüfung bestanden, endet das Ausbildungsverhältnis. 2. Besteht der Auszubildende die erste Wiederholungsprüfung nicht und stellt er ein Verlängerungsverlangen, verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis bis zur zweiten Wiederholungsprüfung, wenn diese noch innerhalb der Höchstfrist von einem Jahr (§ 14 Abs. 3 letzter Satzteil BBiG) abgelegt wird. Die Beendigungswirkung tritt unabhängig davon ein, ob die zweite Wiederholungsprüfung bestanden oder nicht bestanden wird. Aktenzeichen: 5 AZR 622/98 Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 15. März 2000 - 5 AZR 622/98 - I. Arbeitsgericht Essen Urteil vom 21. Januar 1998 - 4 Ca 1448/97 - II. Landesarbeitsgericht Düsseldorf Urteil vom 9. Juni 1998 - 3 Sa 501/98 - |
| Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 622/98 | |
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