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Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 5 Sa 748/02 vom 26.09.2002

Rechtsgebiete:TzBfG
Schlagworte:Befristung, Schriftformerfordernis, Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses
Stichwort:Verlängerung des befristeten Arbeitsverhältnisses
Leitsatz:1) Die Rechtsunwirksamkeit einer Befristungsabrede wegen fehlender Schriftform ist gemäß § 17 Abs. 1 TzBfG innerhalb von 3 Wochen nach Beendigung des befristeten Arbeitsverhältnisses klageweise geltend zu machen.

2) § 17 Abs. 3 TzBfG findet auch dann keine Anwendung, wenn das Arbeitsverhältnis über das Befristungsende hinaus fortgesetzt wird. 3) Ein Irrtum des Arbeitgebers über das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses schließt die Rechtsfolgen des § 15 Abs. 5 TzBfG nicht aus.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 5 Sa 748/02




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