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Verlängerung der Arbeitszeit und Höhe der Vergütung

Entscheidungen der Gerichte




LAG-DUESSELDORF – Urteil, 9 Sa 172/06 vom 11.08.2006

Rechtsgebiete:ZPO, TzBfG
Schlagworte:Verlängerung der Arbeitszeit und Höhe der Vergütung
Stichwort:Verlängerung der Arbeitszeit und Höhe der Vergütung
Leitsatz:1. Ein auf Herbeiführung einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit gerichteter Klageantrag ist unzulässig, wenn die Parteien auch über die Höhe der für die verlängerte Arbeitszeit geschuldeten Vergütung streiten, Gegenstand des Klageantrages aber nur die Dauer der Arbeitszeit ist (im Anschluss an BGH, Urteil v. 18.11.1993, NJW-RR 1994, S. 317).

2. § 9 TzBfG enthält ein Vorzugsrecht bei der Besetzung freier Vollzeitarbeitsplätze. Aus der Regelung ergibt sich keine Verpflichtung des Arbeitgebers, die Vergütung für das Vollzeitarbeitsverhältnis auf der Basis der für das Teilzeitarbeitsverhältnis getroffenen Vereinbarungen (hier: Anwendung tarifvertraglicher Regelungen) zu gewähren. Eine solche Verpflichtung besteht ggf. nach anderen Regelungen, z.B. §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 TVG oder dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Volltext: LAG-DUESSELDORF - Urteil, 9 Sa 172/06




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