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Verkörperte Standardsorftware ist "Ware" i.S. des § 2a Abs. 2 EStG

Entscheidungen der Gerichte




BFH – Urteil, IX R 22/08 vom 28.10.2008

Rechtsgebiete:EStG, HGB, BGB
Schlagworte:Verkörperte Standardsorftware ist "Ware" i.S. des § 2a Abs. 2 EStG - keine Abweichung von der Rechtsprechung zum InvZulG - Verlustberücksichtigung nach § 17 Abs. 2 Satz 4 Buchst. b EStG in der Fassung des UntStRefG - Beteiligungshöhe in den letzten fünf Jahren
Stichwort:Verkörperte Standardsorftware ist "Ware" i.S. des § 2a Abs. 2 EStG
Leitsatz:Auf einem Datenträger verkörperte Standardsoftware ist "Ware" i.S. des § 2a Abs. 2 EStG.
Volltext: BFH - Urteil, IX R 22/08




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