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Verkehrswertermittlung

Entscheidungen der Gerichte




BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 A 1025.06 vom 02.07.2008

Rechtsgebiete:GG, VwVfG, LuftVG
Schlagworte:Luftverkehrsrechtliche Fachplanung, Planfeststellung eines Flughafens, Lärmschutzmaßnahmen, Anspruch auf angemessene Entschädigung in Geld, Grundstücksübernahme, Verkehrswertermittlung, Stichtagsregelung im Planfeststellungsbeschluss
Stichwort:Verkehrswertermittlung
Leitsatz:Im Falle einer luftverkehrsrechtlichen Planfeststellung (hier: Flughafen Berlin-Schönefeld) kann der Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld statt realer Schutzvorkehrungen nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG je nach Art und Intensität der Fluglärmimmissionen einen Anspruch auf Übernahme der betroffenen Grundstücke zum Verkehrswert (gegen Übertragung des Eigentums) begründen.

Der Planfeststellungsbehörde steht bei der Stichtagsregelung für die Ermittlung des Verkehrswertes ein Gestaltungsspielraum zu, bei dessen Ausfüllung sie die schutzwürdigen Interessen der lärmbetroffenen Grundstückseigentümer und des Flughafenbetreibers in einen gerechten Ausgleich zu bringen hat.

Die Planfeststellungsbehörde darf im Planfeststellungsbeschluss festlegen, dass sich die Höhe der Entschädigung nach dem Verkehrswert des Grundstücks zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Entschädigungsanspruchs nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses bemisst (Bestätigung von Urteil vom 16. März 2006 BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 <Rn. 408 bis 415> Flughafen Berlin-Schönefeld).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 A 1025.06



SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 D 27/04.F vom 27.07.2006

Rechtsgebiete:FlurbG, LwAnpG, SachenRBerG
Schlagworte:Bauland, Vergleichswertverfahren, Verkehrswertermittlung, Bodenwert, Streitgegenstand
Stichwort:Verkehrswertermittlung
Leitsatz:1. Nach der Vereinfachungsregelung in § 19 Abs. 5 Satz 1 SachenRberG ist auch ein Bodenrichtwert für erschließungsbeitragsfreies Bauland zur Bestimmung des Wertes eines "ortsüblich alterschlossenen Baulands" regelmäßig heranzuziehen.

2. Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Wertermittlung nach den §§ 27 ff FlurbG ist nach § 29 Abs. 2 Satz 1 FlurbG der Zeitpunkt auf den sich die Ermittlung bezieht und nicht der in § 44 Abs. 1 Satz 3 FlurbG angesprochene Zeitpunkt für die wertgleiche Abfindung.

3. Auch bei einer unterstellten Befugnis, eine Ausgangsentscheidung im Wertermittlungsverfahren zu Lasten eines Widerspruchsführers zu verschlechtern, wäre eine solche reformatio in peius, jedenfalls beschränkt auf den Gegenstand des Widerspruchsverfahrens.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 D 27/04.F

SAECHSISCHES-OVG – Urteil, 1 B 345/03 vom 09.03.2006

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Sanierungsrechtliche Genehmigung, Verkehrswertermittlung, Genehmigungsanspruch, Kaufpreisobergrenze, Erschwerung der Sanierung, KOPFZEILE==Sanierungsrechtliche Genehmigung
Stichwort:Verkehrswertermittlung
Leitsatz:Zur Ermittlung des sanierungsunbeeinflussten Verkehrswertes kann auf vergleichbare Verkaufsfälle im Gemeindegebiet zurückgegriffen werden. Gegenüber dem sich ergebenden Durchschnittswert sind besondere wertmindernde oder werterhöhende Umstände zu berücksichtigen.
Volltext: SAECHSISCHES-OVG - Urteil, 1 B 345/03


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