( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerkehrsweg 

Verkehrsweg

Entscheidungen der Gerichte




LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN – Beschluss, 5 TaBV 13/08 vom 31.03.2009

Rechtsgebiete:ArbStättV, BetrVG
Schlagworte:Arbeitsschutz, Arbeitsstättenrichtlinien, Betriebsrat, Call-Center, Fluchtweg, Gesundheitsschutz, Lärmschutz, Verkehrsweg, Versetzung, Zustimmungsverweigerung
Stichwort:Verkehrsweg
Leitsatz:Der Betriebsrat kann die Zustimmungsverweigerung zu einer Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen Arbeitsplatz in einer anderen Betriebsstätte nach § 99 Absatz 2 Nr. 1 BetrVG nur dann mit dem arbeitsschutzrechtswidrigen Zustand des vorgesehenen neuen Arbeitsplatzes begründen, wenn der Normverstoß unbehebbar ist oder der Verstoß so schwer wiegt, dass die Aufnahme der Tätigkeit an diesem Arbeitsplatz selbst für eine gedachte Übergangszeit bis zur Behebung des Mangels nicht hinnehmbar ist.
Volltext: LAG-MECKLENBURG-VORPOMMERN - Beschluss, 5 TaBV 13/08



NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Urteil, 7 KS 158/04 vom 27.03.2008

Rechtsgebiete:BImSchG, GG, VwVfG
Schlagworte:Anlage, bauliche, Anspruch auf nachträglichen Lärmschutz, Lärmauswirkungen, nicht voraussehbar, Lärmsanierung, Öffentliche Straße, Änderung, Verkehrsweg
Stichwort:Verkehrsweg
Leitsatz:1. Die nachträgliche Errichtung von Schallschutzbauten an einer Autobahn ist ihrerseits keine nach § 41 BImSchG potentiell Schallschutz auslösende Änderung einer öffentlichen Straße (wie BVerwGE 97, 367).

2. Ansprüche auf Verkehrslärmschutz nach § 41 BImSchG setzen grundsätzlich den Besitz einer dem dauernden Aufenthalt von Personen dienenden baulichen Anlage voraus.

3. Entscheidet sich die Planfeststellungsbehörde zu einer Lärmsanierung, unterliegt sie dabei dem verfassungsrechtlichen Gebot der Gleichbehandlung.

4. Voraussetzung eines Anspruchs auf Gewährung nachträglichen Lärmschutzes nach § 75 Abs. 2 S. 2 VwVfG unterhalb der Schwelle der Lärmsanierung ist, dass der Betroffene bereits nach der dem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss zugrundeliegenden Rechtslage objektiv einen Anspruch auf Schutzvorkehrungen gehabt hätte (wie BVerwGE 128, 177). Ein Anspruch ist ausgeschlossen, wenn die Straße vor dem 7. Juli 1974 planfestgestellt worden ist.

5. Die Erheblichkeitsschwelle für die Beurteilung von Lärmauswirkungen liegt im Rahmen des § 75 Abs. 2 S. 2 VwVfG bei einer Überschreitung des ursprünglich korrekt ermittelten Beurteilungspegels um mindestens 3 dB(A).
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 7 KS 158/04

OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 1 L 288/04 vom 18.09.2006

Rechtsgebiete:TKG
Schlagworte:Ernennung, Erschwerung, Fernmeldelinie, Kostenersatz, Straße, Telekommunikationslinie, Unterhaltung, Verkehrsweg, Vermeidbarkeit, Wiederherstellung
Stichwort:Verkehrsweg
Leitsatz:1. Wird durch eine Telekommunikationslinie die Unterhaltung eines Verkehrsweges erschwert, besteht der Anspruch auf Kostenersatz nach § 52 Abs. 2 TKG unabhängig davon, ob diese Erschwerung bei Errichtung der Telekommunikationslinie vermeidbar oder nicht vermeidbar war.

2. Eine Erschwerung der Unterhaltung i. S. des § 52 Abs. 2 TKG liegt auch dann vor, wenn ein teilweiser Ersatzbau des Verkehrsweges aufgrund der Lage der Telekommunikationslinie mit einem Mehraufwand verbunden ist. Das Gesetz verlangt nicht, dass dieser Mehraufwand bereits bei der Errichtung der Telekommunikationslinie erkennbar gewesen ist.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 1 L 288/04

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 A 5.04 vom 23.02.2005

Rechtsgebiete:FStrG, BImSchG, 16. BImSchV, 22. BImSchV, VwVfG
Schlagworte:Straßenplanung, Planfeststellung, LKW-Anteil, Partikel, PM10, Jahresmittelwert, 24-Stundenwert, Auspuff-Anteil, Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung (MLuS 02), Konfliktbewältigung, Gebot der -, FFH-Gebiet, Bündelungsgebot, Luftqualität, abwägungserheblicher Belang, Tunnel, Kostengesichtspunkte, Schutzauflage, Summenpegel, Beurteilungspegel, Gesamtbeurteilungspegel, Verkehrsweg, lagebedingter Wertverlust, Übernahme
Stichwort:Verkehrsweg
Leitsatz:1. Die 22. BImSchV ist - auch soweit es um die Einhaltung künftiger Grenzwerte geht - bereits im Verfahren der Zulassung von Vorhaben zu beachten. Eine Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde, die Einhaltung der Grenzwerte vorhabenbezogen sicherzustellen, besteht jedoch nicht. Allerdings ist das Gebot der Konfliktbewältigung verletzt, wenn die Planfeststellungsbehörde das Vorhaben zulässt, obgleich absehbar ist, dass seine Verwirklichung die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2004 - BVerwG 9 A 6.03 - DVBl 2004, 1289 und Urteil vom 18. November 2004 - BVerwG 4 CN 11.03).

2. Das Interesse, vor Beeinträchtigungen durch Luftschadstoffe geschützt zu werden, die im Wege der Luftreinhalteplanung voraussichtlich noch im Rahmen des rechtlich Zumutbaren gehalten werden können, ist ein abwägungserheblicher Belang.

3. Die für die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV maßgebenden Beurteilungspegel sind für jeden Verkehrsweg gesondert zu berechnen. Mehrere rechtlich selbständige Straßen können, wenn für ihren Bau gemäß § 78 Abs. 1 VwVfG nur ein Planfeststellungsverfahren stattfindet, nicht als ein Verkehrsweg im Sinne der 16. BImSchV angesehen werden.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 5.04


Seite:   1  2 


Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/verkehrsweg

"Verkehrsweg - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN