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Verkehrsunfall im sog. Harmlosigkeitsbereich

Entscheidungen der Gerichte




OLG-STUTTGART – Urteil, 1 U 59/04 vom 05.10.2004

Rechtsgebiete:StVG, BGB, PflVG, EFZG
Schlagworte:HWS-Schleudertrauma, Verkehrsunfall im sog. Harmlosigkeitsbereich, Vorerkrankungrichterliche Überzeugungsbildung, Verkehrsrecht
Stichwort:Verkehrsunfall im sog. Harmlosigkeitsbereich
Leitsatz:1. Sind die von einem Verletzten geklagten Beschwerden im Bereich der Wirbelsäule weder medizinisch mit der erforderlichen Sicherheit nachweisbar noch kraftfahrzeugtechnisch erklärbar, weil die bei einem Verkehrsunfall aufgetretenen Kräfte im sog. "Harmlosigkeitsbereich" liegen, kann sich ein Gericht gleichwohl aufgrund der gesamten Umstände des Falles einschließlich der Angaben des Verletzten von der Unfallursächlichkeit der geklagten Beschwerden überzeugen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2003 - VI ZR 139/02, NZV 2000, 167).

2. Die Unfallursächlichkeit kann sich insbesondere daraus ergeben, dass die vom Verletzten glaubhaft geklagten Beschwerden mit einer medizinisch festgestellten Vorerkrankung in Einklang zu bringen sind, aufgrund der ausnahmsweise schon geringe, auf den Körper einwirkende Kräfte zur Herbeiführung der Verletzungsfolgen ausreichen können.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 1 U 59/04




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