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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVverkehrsspezifischer Zusammenhang zwischen Anlasstat und Straßenverkehr 

verkehrsspezifischer Zusammenhang zwischen Anlasstat und Straßenverkehr

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OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss 272/03 vom 22.05.2003

Rechtsgebiete:StGB
Schlagworte:Entziehung der Fahrerlaubnis, Anlasstat, verkehrsspezifischer Zusammenhang zwischen Anlasstat und Straßenverkehr
Stichwort:verkehrsspezifischer Zusammenhang zwischen Anlasstat und Straßenverkehr
Leitsatz:Die Benutzung eines Kfz zur Begehung einer Nicht-Katalogtat rechtfertigt nur dann die Anordnung der Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn die Anlasstat Hinweise darauf gibt, dass der Täter auch die allgemeinen Regeln des Straßenverkehrs verletzt oder zumindest unter Inkaufnahme ihrer Verletzung eine Straftat verübt hat.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss 272/03




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