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Verkehrssicherungspflicht in der Obstabteilung eines Supermarktes

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OLG-NUERNBERG – Urteil, 3 U 806/05 vom 26.07.2005

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schadensersatz, Verkehrssicherungspflicht in der Obstabteilung eines Supermarktes
Stichwort:Verkehrssicherungspflicht in der Obstabteilung eines Supermarktes
Leitsatz:Für Läden des Zuschnitts eines Supermarktes sind Kontrollen der Verkehrssicherheit der Fußböden alle 15 bis 25 Minuten ausreichend. Eine 5 Minuten vor dem Sturz durchgeführte Sichtkontrolle wird diesen sich aus der Verkehrssicherungspflicht ergebenden Anforderungen gerecht.
Volltext: OLG-NUERNBERG - Urteil, 3 U 806/05




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