( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerkehrssicherungspflicht für Grundstücke 

Verkehrssicherungspflicht für Grundstücke

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 9 U 95/04 vom 25.08.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Verkehrssicherungspflicht für Grundstücke
Stichwort:Verkehrssicherungspflicht für Grundstücke
Leitsatz:1. Den Grundstückseigentümer trifft hinsichtlich seines befriedeten Besitztums eine Verkehrssicherungspflicht nur insofern, als er für dieses den Verkehr eröffnet hat. Davon ist regelmäßig der Innenbereich nicht erfasst, sofern das Grundstück durch einen zur Straße gelegenen Eingang zu betreten ist, Dritte - etwa Briefträger, Handwerker etc. - also den Hof generell nicht aufsuchen müssen.

2. Sofern andere Personen mit Zustimmung des Verkehrssicherungspflichtigen auch über den Hof in das Gebäudeinnere gelangen, ist es ausreichend, wenn dieser zum Überqueren gedachte Bereich gesichert ist - etwa bei Dunkelheit durch Bewegungsmelder ; für eine Außenkellertreppe, die nicht zum Betreten des Gebäudes vorgesehen ist und außerhalb des Grundstückteiles liegt, den Besucher auf ihrem Weg zum Haus betreten müssen, besteht keine Verkehrssicherungspflicht.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 9 U 95/04




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/verkehrssicherungspflicht-fuer-grundstuecke

"Verkehrssicherungspflicht für Grundstücke - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN