JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verkehrssicherung
| Rechtsgebiete: | BGB, StrWG NRW |
| Schlagworte: | Sperrung, Metallkette, Verkehrssicherung, Gefahrenquelle |
| Stichwort: | Verkehrssicherung |
| Leitsatz: | 1. Graue Metallketten zwischen mehreren Metallpfosten zur Sperrung einer Fußgängerzone einer Innenstadt stellen bei mangelhafter Erkennbarkeit eine erhebliche und deshalb abhilfebedürftige Gefahrenquelle dar; sie sind dann mit der Pflicht zur Verkehrssicherung nach §§ 839 BGB, 9, 9 a StrWG NRW nicht vereinbar. 2. Kommt ein Radfahrer , der die Fußgängerzone mitternächtlich zulässig befährt, über eine solche Kette zu Fall, weil sie frühestens auf eine Entfernung von 10 m wahrzunehmen war, kann die volle Haftung der Kommune für den entstandenen Schaden in Betracht kommen, wenn - wie hier - allenfalls ein geringes Mitverschulden (§ 254 BGB) zu diskutieren wäre. |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 9 U 101/07 | |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Schlagworte: | Schaukel, Kind, Aufsichtspflicht, Verkehrssicherung |
| Stichwort: | Verkehrssicherung |
| Leitsatz: | 1. Das Anbringen einer Tellerschaukel an einem Ast eines am Rande eines gerodeten Hanges in exponierter Lage stehenden Baumes begründet für etwa 10-jährige Kinder beim Schaukeln ein unvertretbares Gefahrenrisiko, erst recht, wenn eine ständige Beaufsichtigung beim Schaukeln nicht gewährleistet ist. Stürzt ein Kind in Folge der auftretenden Fliehkräfte von der Schaukel und zieht sich dadurch Verletzungen zu, haftet derjenige, der die Schaukel im Beisein der Kinder angebracht und die Kinder betreut hat, aus Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht (§ 823 abs. 1 BGB). 2. Ein Mitverschulden ist dem verletzten Kind selbst dann nicht anzulasten, wenn es - in Verkennung der objektiven Gefahrenmomente - gegen die Anweisung, nicht von einem bestimmten Startpunkt aus allein zu schaukeln, verstoßen hätte (§ 254 BGB). |
| Volltext: OLG-HAMM - Urteil, 9 U 144/08 | |
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