JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verkehrsrechtliche Anordnung
| Rechtsgebiete: | VwGO, StrG SL |
| Schlagworte: | Verkehrsrechtliche Anordnung, Erledigung eines verkehrsbehördlichen Ge- und Verbots durch Entfernen der Verkehrszeichen, vorbeugender vorläufiger Rechtsschutz, Widmungsfiktion, Interessenabwägung |
| Stichwort: | Verkehrsrechtliche Anordnung |
| Leitsatz: | 1. Die Antragsteller wenden sich gegen eine verkehrsrechtliche Anordnung, soweit diese für die Zeit vom 15.11. bis 15.03. eine im Übrigen für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrte Wegefläche durch Verkehrszeichen 267, 325/326 und 220 - 10 eingeschränkt für den Kraftfahrzeugverkehr freigibt. 2. Werden nach dem 15.03. die angegriffenen Verkehrszeichen wieder entfernt, erledigt sich die vorausgegangene Regelung mit der Folge, dass in der Zeit bis 15.11. vorläufiger Rechtsschutz nur als vorbeugender Rechtsschutz nach § 123 Abs. 1 VwGO gegen die zu erwartende erneute Aufstellung der Verkehrszeichen in Betracht kommt. 3. Der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Verkehrsregelung steht nicht entgegen, dass die Wegefläche im einschlägigen Bebauungsplan als Fußweg bezeichnet ist. Die ständige Rechtsprechung des Senats in Erschließungssachen, dass Eintragungen im Bebauungsplan keine Widmungsfiktion nach § 6 Abs. 6 StrG SL begründen (vgl. grundlegend Beschluss vom 24.10.1986 - 2 R 278/86 -, SKZ 1987, 68), gilt auch in verkehrsrechtlichen Streitverfahren. |
| Volltext: OVG-SAARLAND - Beschluss, 1 W 37/06 | |
| Rechtsgebiete: | StVO, PolG, LVwVG |
| Schlagworte: | Liegerad, Radwegebenutzungspflicht, Befolgungsanordnung, Unselbständige Polizeiverfügung, Verkehrsrechtliche Anordnung, Weisung, Verhältnismäßigkeit, Zwangsgeld, Bußgeld |
| Stichwort: | Verkehrsrechtliche Anordnung |
| Leitsatz: | 1. Zur Frage, ob eine generelle verkehrsrechtliche Befolgungsanordnung auf § 44 Abs. 2 i.V.m. § 36 StVO gestützt werden kann. 2. Eine generelle Befolgungsanordnung darf unbeschadet dessen erlassen werden, dass die Nichtbefolgung der darin konkretisierten gesetzlichen Pflicht eine Ordnungswidrigkeit darstellt und als solche verfolgt werden kann (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 24.6.1976 - I C 56.74 -und BayVGH, Urt. v. 27.10.1981 - 22. B - 2206/79 -). |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 2625/01 | |
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