JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verkehrsprojekt
| Rechtsgebiete: | FStrG, GG, VwVfG |
| Schlagworte: | Verkehrsprojekt, Planfeststellung, mittelbare (optische) Beeinträchtigung eines Wohngrundstücks, Anspruch auf Übernahme des Grundstücks gegen Entschädigung verneint, Entschädigungsleistung wegen unzumutbarer Lärmeinwirkung auf den Außenwohnbereich. |
| Stichwort: | Verkehrsprojekt |
| Leitsatz: | Der Anspruch gegen den Träger der Straßenbaulast, ein Grundstück, das von den Auswirkungen eines Straßenbauvorhabens unzumutbar betroffen ist, gegen Zahlung einer Entschädigung zu übernehmen, kann seine Rechtsgrundlage in § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG finden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 44.00 | |
| Rechtsgebiete: | BNatSchG n.F., FStrG, FFH-RL |
| Schlagworte: | Verkehrsprojekt, Planfeststellung, anerkannter Naturschutzverein, Antragsbefugnis, potentielles FFH-Gebiet, prioritärer Lebensraumtyp, FFH-Schutzregime, Vorwirkungen, Verträglichkeitsprüfung, Alternativlösung, Projektziele, rechtliches Hindernis, FFH-interner Variantenvergleich, FFH-externe Bewertungsfaktoren, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Lärmschutzerwägungen, Kostengesichtspunkte. |
| Stichwort: | Verkehrsprojekt |
| Leitsatz: | 1. Eine Alternativlösung i.S.d. Art. 6 Abs. 4 FFH-RL ist nur dann gegeben, wenn sich das Planungsziel trotz ggf. hinnehmbarer Abstriche auch mit ihr erreichen lässt. 2. Der Vorhabenträger braucht sich auf eine technisch mögliche Alternativlösung nicht verweisen zu lassen, wenn sich Art. 6 Abs. 4 FFH-RL am Alternativstandort als ebenso wirksame Zulassungssperre erweist wie an dem von ihm gewählten Standort. 3. Der Vorhabenträger darf von einer Alternativlösung Abstand nehmen, die technisch an sich machbar und rechtlich zulässig ist, ihm aber Opfer abverlangt, die außer Verhältnis zu dem mit ihr erreichbaren Gewinn für Natur und Umwelt stehen. 4. Eine Alternativlösung darf ggf. auch aus naturschutzexternen Gründen als unverhältnismäßiges Mittel verworfen werden. 5. Wieweit das Anliegen, das Verkehrslärmniveau im innerörtlichen Bereich zu senken, oder das Interesse, die Projektkosten in Grenzen zu halten, bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung durchschlägt, hängt von dem Gewicht ab, das ihm im konkreten Fall zukommt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 28.01 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, VwVfG, BNatSchG, S-H LNatSchG, VRL, FFH-RL |
| Schlagworte: | Verkehrsprojekt, Planfeststellung, anerkannter Naturschutzverein, Beteiligungsrecht, Beteiligungsmangel, Unbeachtlichkeit, Verbandsklage, faktisches Vogelschutzgebiet, Eignungsmerkmale, IBA-Verzeichnis 2000, potentielles FFH-Gebiet, Gebietsauswahl, Auswahlkriterien, Lebensraumtypen, Tierarten, fachplanerische Abwägung, Alternativenprüfung, Kostengesichtspunkte, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Vermeidungsgebot, Ausgleichsgebot, naturschutzrechtliche Abwägung. |
| Stichwort: | Verkehrsprojekt |
| Leitsatz: | 1. Die in einem Planfeststellungsverfahren eingeholte Stellungnahme der EU-Kommission zu Fragen der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie kann die Merkmale eines "einschlägigen Sachverständigengutachtens" i.S. des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG aufweisen. 2. Eröffnet das Landesrecht anerkannten Naturschutzvereinen die Möglichkeit einer Verbandsklage, die eine materiellrechtliche Prüfung eines Planfeststellungsbeschlusses einschließt, so bleibt eine Verletzung des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG im Regelfall folgenlos, wenn der Beteiligungsmangel die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst haben kann. 3. Als faktisches Vogelschutzgebiet ist ein Gebiet nur dann zu qualifizieren, wenn es aus ornithologischer Sicht für die Erhaltung der im Anhang I der VRL aufgeführten Vogelarten oder der in Art. 4 Abs. 2 VRL genannten Zugvogelarten von so hervorragender Bedeutung ist, dass es in dem Mitgliedstaat zu den zahlen- und flächenmäßig geeignetsten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL gehört. 4. Zum Kreis der potentiellen FFH-Gebiete im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. BVerwG Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140) zählt ein Gebiet u.a. dann, wenn die in ihm vorhandenen Lebensraumtypen im Sinne des Anhangs I oder Arten im Sinne des Anhangs II der FFH-Richtlinie eindeutig den im Anhang III (Phase 1) genannten Merkmalen entsprechen. Eine Gebietsmeldung kann unterbleiben, wenn dies gemessen an den Kriterien des Anhangs III (Phase 1), die so formuliert sind, dass sie unterschiedliche Wertungen nicht ausschließen, fachwissenschaftlich vertretbar ist. 5. Gesichtspunkte der Kostenhöhe einer Maßnahme haben bei der fachplanerischen Abwägung ein höheres Gewicht als im Rahmen des Art. 6 Abs. 4 Satz 3 FFH-RL (in Ergänzung zu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302). 6. § 8 Abs. 3 BNatschG nimmt selbst schwere Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Kauf, wenn den für den Eingriff sprechenden Gründen größeres Gewicht zukommt. Ein weitergehender Schutz von Natur und Landschaft lässt sich nur über Schutzgebietsausweisungen im Sinne der §§ 12 ff. BNatschG erreichen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 15.01 | |
"Verkehrsprojekt - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum