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Entscheidungen der Gerichte




OVG-SACHSEN-ANHALT – Beschluss, 3 L 231/05 vom 28.09.2007

Rechtsgebiete:BSHG, EingliederungshilfeVO, SGB IX
Schlagworte:Behinderung, Eingliederungshilfe, Kraftfahrzeug, Lebensumstände, Rollstuhl, Teilhabe, Verkehrsmittel, öffentliche, Zeitpunkt, Zukunftsprognose
Stichwort:Verkehrsmittel
Leitsatz:Eingliederungshilfe für die Anschaffung eines Kraftfahrzeuges für einen Behinderten, der nicht am Arbeitsleben teilnimmt; zum maßgeblichen Zeitpunkt bei der Beurteilung der Sach- und Rechtslage und zur Frage der Notwendigkeit der Benutzung eines eigenen Pkw.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Beschluss, 3 L 231/05



OLG-FRANKFURT – Beschluss, 12 W 196/05 vom 16.02.2006

Rechtsgebiete:RVG-VV, ZPO
Schlagworte:Kosten, Rechtsstreit, Anwaltskosten, Rechtsverfolgung, Anreise, Termin, Verhandlung, Rechtsanwalt, Anwalt, Flugzeug, Flug, Verkehrsmittel, Erstattung
Stichwort:Verkehrsmittel
Leitsatz:Die Wahl des Rechtsanwalts für ein bestimmtes Verkehrsmittel (hier: Flugzeug), die der Mandant nach RVG VV 7004 akzeptieren muss, ist grundsätzlich auch für die Erstattungspflicht beachtlich.
Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 12 W 196/05

OVG-SACHSEN-ANHALT – Urteil, 2 L 520/02 vom 11.12.2003

Rechtsgebiete:LSA-SchulG, LSA-VO-1991, EStG, BRKG, LSA-BG, LSA-LKO, LSA-AbgG, ZSEG, EhrRiG
Schlagworte:Schulelternrat, Entschädigung, Kreiselternrat, Fahrkosten, notwendige Reisekosten, Verkehrsmittel, öffentliches, Verkehrsmittel, privates Kraftfahrzeug, Zumutbarkeit, Auslegung, Lücke, Analogie, Verweisung, Ehrenamtlicher, Tätigkeit, ehrenamtliche, Auslagen, notwendige, Auslagen, wirkliche
Stichwort:Verkehrsmittel
Leitsatz:1. Die für die Entschädigung der Elternvertreter erlassene Verordnung aus dem Jahr 1991 stellt den Betroffenen nicht frei, welches Verkehrsmittel sie benutzen, sondern verweist sie in erster Linie auf öffentliche Verkehrsmittel. Nur in diesem Regelfall sind die notwendigen Auslagen auch die tatsächlich entstandenen.

2. Die Lücke bei der Entschädigung anderer als der Landeselternvertreter ist durch Rückgriff auf die Regelung für letztere dahin auszufüllen, dass auf die entsprechende Anwendung des Bundesreise-kostenrechts abzustellen ist.

3. Angesichts der differierenden Regelungen im Abgeordneten-, Kommunal-, Schul- und Steuerrecht kann auf kein einheitliches Bild der Ehrenamtlichen-Tätigkeit abgestellt werden, für welche die Regeln der ehrenamtlichen Richter(innen) oder der Hilfspersonen des Gerichts modellhaft herangezogen werden könnten.
Volltext: OVG-SACHSEN-ANHALT - Urteil, 2 L 520/02


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