JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verkehrslandeplatz
| Rechtsgebiete: | BImSchG, FFH-RL, BNatSchG, LNatSchG, LuftVG, Seveso-II-Richtlinie, UmwRBehG, VRL, VwGO |
| Schlagworte: | Abwägungsgebot, Abweichungszulassung, Alternative, Alternativenprüfung, Artenschutz, Ausnahmezulassung, Bechsteinfledermaus, Beutelmeise, Coleman Airfield, Eisvogel, Erhaltungszustand, FFH-Gebiet, Fluglärm, Fluglärmschutz, Flugplatzausbau, Flugsicherheit, Geschäftsreiseverkehr, Geschäftsreiseflugverkehr, Geschäftsreisejet, Grauspecht, Kammmolch, Kohärenzsicherung, Kohärenzsicherungsmaßnahmen, Landebahn, Lärmschutz, Lärmschutzbelange, Lebensraumtyp, Luftverkehrsrecht, Habitatschutz, Hartholzauenwald, Hauptvorkommen, Hindernisfreiheit, Instrumentenanflugverfahren, Metropolregion, Mittelspecht, Nachtflugbedarf, Nachtkernzeit, Nachtrandstunden, Nachtruhe, Naturschutzrecht, Nebenvorkommen, Netz Natura 2000, Planfeststellung, Planfeststellungsverfahren, Präklusion, Prognose, Schwarzspecht, Speyer, Standortalternative, Startbahn, Strahlflugzeug, Störfallbetrieb, Störfallrisiko, Taxiflugverkehr, Vogelschlag, Vogelschlagrisiko, Vogelschutz, Vogelschutzgebiet, Verkehrslandeplatz, Verkehrslärm, Verträglichkeitsprüfung, Weichholzauenwald, Werksflugverkehr |
| Stichwort: | Verkehrslandeplatz |
| Leitsatz: | 1. Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes Speyer ist mit dem europäischen und nationalen Vogel-, Habitat- und Artenschutzrecht vereinbar. 2. Die Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses in der mündlichen Verhandlung eines gerichtlichen Verfahrens bewirkt nicht, dass mit Abschluss des Planfeststellungsverfahrens nach § 61 Abs. 3 BNatSchG bereits präkludierte Einwendungen wieder "klagefähig" werden. 3. Der Schutzstatus der in der Anlage 2 zu § 25 Abs. 2 LNatSchG lediglich als Nebenvorkommen aufgeführten Vogelarten bedarf keiner grundsätzlichen Klärung, wenn die Behörde bei der Bewertung und Gewichtung vorhabenbedingter Beeinträchtigungen europäischer Vogelarten - in ggf. europarechtskonformer Auslegung - nicht zwischen Vogelarten mit Hauptvorkommen und solchen mit Nebenvorkommen unterschieden hat. 4. Zu den Anforderungen an eine Verträglichkeitsprüfung im Vogel- und Habitatschutzrecht. 5. Das öffentliche Interesse an einem bedarfsgerechten Geschäftsreiseflugverkehr kann wegen der starken Exportorientierung der regionalen Wirtschaft eine Abweichungszulassung i. S. v. Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie rechtfertigen. 6. Eine zumutbare Alternativlösung i. S. v. Art. 6 Abs. 4 der FFH-Richtlinie liegt nur vor, wenn die realistische Möglichkeit besteht, die mit dem Projekt verfolgte Zielsetzung an dem anderen Standort innerhalb eines absehbaren Zeitraums zu verwirklichen. 7. Die Zulassung von Nachtflugbetrieb in der Nachtkernzeit (0 bis 5 Uhr) setzt einen standortspezifischen Nachtflugbedarf voraus, durch den sich der betreffende Flugplatz von der Mehrzahl der nach Größe und Verkehrsfunktion vergleichbaren Flugplätze in Deutschland unterscheidet (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 09.11.2006, BVerwGE 127, 95). 8. Zur Berücksichtigung von Belangen der Flugsicherheit im Rahmen der fachplanerischen Abwägung bei einem Flugplatzausbauvorhaben. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 10399/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | 1. DV LuftBO, 5. DV LuftBO, BauGB, BImSchG, LuftVG |
| Schlagworte: | Bauschutzbereich, Hindernisfreiheit, Instrumentenflugbetrieb, JAR-OPS 1, Rücksichtnahmegebot, Sichtflugbetrieb, Verkehrslandeplatz, Windkraftanlage |
| Stichwort: | Verkehrslandeplatz |
| Leitsatz: | Zur Bedeutung des baurechtlichen Rücksichtnahmegebots im Verhältnis von einem vorhandenen Verkehrslandeplatz zu hinzutretenden Windkraftanlagen. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Urteil, 12 LC 56/07 | |
| Rechtsgebiete: | GG, LuftVG, VwGO |
| Schlagworte: | Luftverkehr, Flugplatz, Verkehrslandeplatz, Hubschrauber, Luftrettungsstation, Plangenehmigung, Planfeststellung, Genehmigung nach § 6 LuftVG, Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Flugplatzanlieger, Nachbarschutz, Fluglärm, Lärmschutzbelang, Recht auf körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Planrechtfertigung, Abschnittsbildung, eigenständiges Verfahren, Abwägung, bestehende Genehmigungslage, grundrechtsverletzender Eingriff |
| Stichwort: | Verkehrslandeplatz |
| Leitsatz: | Die grundrechtlich noch hinnehmbare Beeinträchtigung der Lärmschutzbelange von Flugplatzanliegern ist nicht in die Abwägung einer luftverkehrsrechtlichen Plangenehmigung für den Neubau eines Luftrettungszentrums einzustellen, wenn der Betrieb der Hubschrauber durch bestandskräftige luftverkehrsrechtliche Genehmigungen nach § 6 Abs. 1 LuftVG gedeckt ist. |
| Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 2 EO 1031/04 | |
| Rechtsgebiete: | HVwVfG, LuftVG |
| Schlagworte: | Verkehrslandeplatz, Betriebsgenehmigung, Teilwiderruf der Betriebsgenehmigung, Fluglärm, Berechnung des Fluglärms nach AzB-L, Gesundheitsgefährdungsschwelle, Erheblichkeitsschwelle |
| Stichwort: | Verkehrslandeplatz |
| Leitsatz: | 1. Als Rechtsgrundlage für eine nachträgliche Einschränkung der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung zum Betrieb eines Verkehrslandeplatzes, die gegenüber den Klägern bestandskräftig geworden ist, kommt allein § 6 Abs. 2 Sätze 3 und 4 LuftVG in Betracht. 2. Ein Anspruch auf Teilwiderruf der Genehmigung setzt voraus, dass die Lärmbelastung die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung erreicht, die deutlich über der Erheblichkeitsgrenze liegt, die bei dem Neubau oder einer wesentlichen Änderung eines Flugplatzes einzuhalten ist. 3. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung wird nicht erreicht a) durch einen nächtlichen Flugverkehr in einem Umfang von ca. 60 Starts oder Landungen in einem Zeitraum von ca. 180 Tagen, von denen die Hälfte auf die Zeit vor 23.00 Uhr entfällt, und b) durch einen täglichen Flugverkehr, durch den ein äquivalenter Dauerschallpegel (berechnet nach AzB-L) von maximal 57 dB(A) an Sonn- und Feiertagen verursacht wird. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 2 A 828/01 | |
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