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Verkehrskonzept

Entscheidungen der Gerichte




VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Urteil, 5 S 149/08 vom 29.01.2009

Rechtsgebiete:BauGB, StVO, VwGO
Schlagworte:Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung, Bebauungsplan, Drittschutz, Einvernehmen, Gemeinde, Kennzeichnung, maßgeblicher Zeitpunkt, Planvollziehungsanspruch, städteplanerische Entscheidung, Straßenanlieger, Straßenverkehrsbehörde, verkehrsberuhigter Bereich, Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung, Verkehrskonzept, Verkehrszeichen
Stichwort:Verkehrskonzept
Leitsatz:1. Zur Klagebefugnis von Straßenanliegern, die von der Straßenverkehrsbehörde die Kennzeichnung eines im Bebauungsplan festgesetzten verkehrsberuhigten Bereichs nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 StVO beanspruchen.

2. § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 5 StVO ermächtigt die Straßenverkehrsbehörden lediglich zu Anordnungen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen in den nach § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 StVO gekennzeichneten Bereichen, nicht jedoch zu deren Einrichtung. Diese bleibt einer städteplanerischen Entscheidung der Gemeinde vorbehalten.

3. Die Festsetzung eines verkehrsberuhigten Bereichs als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung in einem Bebauungsplan nach § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB dient der Wohnumfeldverbesserung und damit vorwiegend städtebaulichen Zielen. Insofern kommt ihr grundsätzlich keine Schutzwirkung zu Gunsten von Straßenanliegern zu.
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, 5 S 149/08



OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10697/08.OVG vom 21.01.2009

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Beitragsanspruch, Vorausleistung, Investitionsaufwendungen, Aufwendungen, Kosten, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Gemeindestraße, selbständige Verkehrsanlage, Zugang, Zugänglichkeit, Aufwand, Aufwandsverteilung, Verkehrsplanung, Bebauungsplan, Rechtsverbindlichkeit, In-Kraft-Treten, Verkehrskonzept, Verkehrskonzeption, Hinterliegergrundstück, Gemeindeanteil, Anliegerverkehr, Durchgangsverkehr, Eckgrundstücksermäßigung, Stützmauer, Gabionen, Bürgersteig, Gehweg, höhengleicher Gehweg
Stichwort:Verkehrskonzept
Leitsatz:Bei der auf den Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht bezogenen Festlegung des Gemeindeanteils sind Maßnahmen zur Umsetzung der gemeindlichen Straßenplanung zu berücksichtigen, die konkret darauf schließen lassen, dass sich demnächst die zahlenmäßige Relation der Verkehrsfrequenzen des Anliegerverkehrs einerseits und des allgemeinen Durchgangsverkehrs andererseits in erheblicher Weise ändern wird. Betrifft diese Änderung den zu erwartenden Verkehr in ein bzw. aus einem Neubaugebiet, muss er jedenfalls solange unberücksichtigt bleiben, wie die Planung noch nicht rechtsverbindlich ist.

Zur Beitragsfähigkeit der Kosten für einen höhengleich mit der Fahrbahn ausgeführten Gehweg mit einer Breite von nur 0,60 m.

Grundstücke, die von der ausgebauten Straße her nicht über ein Anliegergrundstück, sondern über eine von dieser Straße abzweigende, eigenständige Verkehrsanlage erreichbar sind, unterliegen nicht als sogenannte Hinterliegergrundstücke der Beitragspflicht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10697/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 11081/08.OVG vom 11.11.2008

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Ausbaubeitragsrecht, einmaliger Beitrag, Beitragspflicht, Entstehen der Beitragspflicht, Beitragsanspruch, Investitionsaufwendungen, Aufwendungen, Kosten Eigenleistungen, bewertete Eigenleistungen, eigenes Personal, eigene Bedienstete, Bauleitung, Planung, Kostendeckung, Honorar, Bewertung, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Erschließungsanlage, private Erschließungsanlage, Straße, Anbaustraße, selbständige Anbaustraße, selbständige Erschließungsanlage, Zugang, Zugänglichkeit, Aufwand, Aufwandsverteilung, Bahnhof, Bahnhofsgelände, Hauptbahnhof, Bahnhofsgebäude, Bahnsteig, Gleisanlage, Schienengelände, Bebauungsplan, Verkehrskonzept, Verkehrskonzeption, Widmung, Hinterlieger, Hinterliegergrundstück, Gemeindeanteil, Satzungserfordernis, Abgabensatzung, Ausbaubeitragssatzung, Abschluss der Bauarbeiten, Feststellbarkeit des entstandenen Aufwands
Stichwort:Verkehrskonzept
Leitsatz:Wird der einmalige Beitrag nach den tatsächlich entstandenen Investitionsaufwendungen ermittelt, entsteht die Ausbaubeitragspflicht mit dem Abschluss der Bauarbeiten und der Feststellbarkeit des entstandenen Aufwands. Der Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht ist nicht bis zur Festlegung des Gemeindeanteils hinausgeschoben.

Bewertet der Träger einer Straßenausbaumaßnahme seine Eigenleistungen bei der Planung und/oder Bauleitung durch eigene Bedienstete unter Rückgriff auf fachlich einschlägige Honorar- bzw. Vergütungsvorschriften, muss er darin enthaltene Gewinnanteile und allgemeine Geschäftsunkosten unberücksichtigt lassen.

Zur Abgrenzung einer unselbständigen (und damit ausbaubeitragspflichtigen) von einer selbständigen privaten Verkehrsfläche vor einem Hauptbahnhofsgebäude.

Ein Hinterliegergrundstück unterliegt der Beitragspflicht für den Ausbau einer Straße, wenn diese nach der gemeindlichen Verkehrskonzeption (zumindest) einen Teil des von dem Hinterliegergrundstück ausgelösten Verkehrs bewältigen soll.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 11081/08.OVG

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 6 A 10158/06.OVG vom 20.06.2006

Rechtsgebiete:KAG
Schlagworte:Beitrag, Beitragsrecht, Ausbau, Ausbaubeitrag, Vorausleistung, Straßenausbau, Straßenausbaubeitrag, Beitragspflicht, Beitragsrecht, Abgabenrecht, Verkehrsanlage, Straße, Straßenbaumaßnahme, einmaliger Beitrag, Zufahrt, Zugang, Zugänglichkeit, Erreichbarkeit, Nutzung, zugelassene Nutzung, zulässige Nutzung, Vorteil, Sondervorteil, Gewerbegrundstück, Industriegrundstück, gewerbliche Nutzung, industrielle Nutzung, Industriebetrieb, Betriebsgrundstück, Grundstück, Buchgrundstück, Erschlossensein, Erschließungswirkung, Begrenzung, Zweiterschließung, Qualität der Erschließung, bessere Qualität der Erschließung, Hinwegdenken anderer Erschließung, Verkehr, Schwerlastverkehr, gesamter Verkehr, Gesamtverkehr, Begegnungsverkehr, Lastkraftwagen, Fahrbahnbreite, Mindestbreite, Bebauungsplan, Verkehrskonzept
Stichwort:Verkehrskonzept
Leitsatz:Grundstücke unterliegen der Ausbaubeitragspflicht, wenn ihre rechtlich und tatsächlich bestehende Zugangs- bzw. Zufahrtsmöglichkeit zu der ausgebauten Straße den Erfordernissen der erlaubten Nutzung genügt.

Auch eine Zweiterschließung muss grundsätzlich den gesamten Verkehr bewältigen können, der angesichts der zulässigen Grundstücksnutzung zu erwarten ist. Etwas anderes kann gelten, wenn mehrere Straßen einen Gewerbe- bzw. Industriekomplex ersichtlich jeweils zu einem Teil erschließen oder wenn ein gemeindliches Verkehrskonzept (z.B. ein Bebauungsplan oder ein Ausbaubeschluss) unterschiedliche Verkehrsanlagen jeweils für Teile des Gesamtverkehrs vorsieht.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 6 A 10158/06.OVG


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