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NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss, 4 LA 611/07 vom 09.05.2008

Rechtsgebiete:RGebStV
Schlagworte:Nutzungsmöglichkeit, Rundfunkempfangsgerät, Rundfunkgebührenpflicht, Tankstellen-Shop, Unternehmen, Verkauf, Verkaufspraxis, Vorführung, zum Empfang bereithalten
Stichwort:Verkaufspraxis
Leitsatz:Der Tatbestand des § 1 Abs. 1 Satz 2 RGebStV ist nicht erfüllt, wenn ein Unternehmen Rundfunkempfangsgeräte von vornherein bestimmungsgemäß nur zum Verkauf bereithält und die Konzeption des Verkaufs dahin geht, die Geräte nicht vorzuführen, also in der Verkaufsstelle vor dem Verkauf den Empfang von Rundfunksendungen nicht zu ermöglichen.
Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 4 LA 611/07




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