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Verkaufshilfe im Einzelhandel

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 10 AZR 41/00 vom 21.03.2001

Rechtsgebiete:Gehalts- und Lohntarifvertrag für den Einzelhandel Niedersachsen idF vom 28. Februar 1997, 8. Juli 1998 und 19. August 1999 § 4 Gehaltsgruppen
Schlagworte:Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel
Stichwort:Verkaufshilfe im Einzelhandel
Leitsatz:Leitsätze:

1. Soweit sich das Gehalt in der Gehaltsgruppe II des § 4 des Lohn- und Gehaltstarifvertrages für den Einzelhandel Niedersachsen nach der Anzahl der Berufsjahre richtet, zählen nicht nur einschlägige Tätigkeitsjahre nach Abschluß der Berufsausbildung, sondern auch Tätigkeitsjahre, die über eine einschlägige dreijährige Tätigkeit nach Vollendung des 18. Lebensjahres hinaus geleistet werden.

2. Einschlägige Tätigkeiten sind alle als Beispiele in der Gehaltsgruppe II genannten Tätigkeiten.

Aktenzeichen: 10 AZR 41/00
Bundesarbeitsgericht 10. Senat Urteil vom 21. März 2001
- 10 AZR 41/00 -

I. Arbeitsgericht
Osnabrück
- 2 Ca 471/98 -
Urteil vom 27. Januar 1999

II. Landesarbeitsgericht
Niedersachsen
- 3 Sa 405/99 -
Urteil vom 26. November 1999
Volltext: BAG - Urteil, 10 AZR 41/00




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