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Verjährungsunterbrechung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss OWi 324/07 vom 15.06.2007

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Verjährungsunterbrechung, Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, Fehler, örtlich unzuständige Behörde, fehlerhafte Tatortbezeichnung
Stichwort:Verjährungsunterbrechung
Leitsatz:1. Die örtliche Unzuständigkeit einer sachlich zur Ahndung von Verkehrsverstößen zuständigen Verwaltungsbehörde stellt keinen so schwerwiegenden Mangel dar, dass damit die Unwirksamkeit eines von iher erlassenen Bußgeldbescheides begründet werden könnte.

2. Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass die Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 324/07



OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 138/06 vom 24.04.2006

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Bußgeldbescheid, Rücknahme, Ersetzung, Erlass eines neuen Bescheides, Verjährungsunterbrechung
Stichwort:Verjährungsunterbrechung
Leitsatz:Werden Rücknahme des alten und Erlass des neuen Bußgeldbescheides in einer Urkunde zusammengefasst, so bringt die Verwaltungsbehörde durch diese Verfahrensweise regelmäßig ihren Willen zum Ausdruck, dass der zurückgenommene durch den neuen Bußgeldbescheid ersetzt werden soll.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 138/06

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 322/05 vom 11.08.2005

Rechtsgebiete:OWiG
Schlagworte:Verjährungsunterbrechung, Anordnung der Vernehmung, Handzeichen des Sachbearbeiters, Lesbarkeit
Stichwort:Verjährungsunterbrechung
Leitsatz:Die Anordnung der ersten Vernehmung eines Betroffenen nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG bedarf keiner besonderen Form. Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt. Es ist für die Frage der Unterbrechung der Verjährung unschädlich, wenn dieses Handzeichen nicht lesbar ist.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 322/05

OLG-HAMM – Beschluss, 2 Ss OWi 479/04 vom 16.12.2004

Rechtsgebiete:OWiG, StPO
Schlagworte:Verjährung, Verjährungsunterbrechung, vorläufige Einstellung, Irrtum über Abwesenheit, unverschuldet
Stichwort:Verjährungsunterbrechung
Leitsatz:Zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG genügt es, wenn die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommener Abwesenheit des Betroffenen erfolgt ist. Ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit ist unschädlich. Der Irrtum muss jedoch unverschuldet sein.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 479/04


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