JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verjährungsunterbrechung
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Verjährungsunterbrechung, Bußgeldbescheid, Wirksamkeit, Fehler, örtlich unzuständige Behörde, fehlerhafte Tatortbezeichnung |
| Stichwort: | Verjährungsunterbrechung |
| Leitsatz: | 1. Die örtliche Unzuständigkeit einer sachlich zur Ahndung von Verkehrsverstößen zuständigen Verwaltungsbehörde stellt keinen so schwerwiegenden Mangel dar, dass damit die Unwirksamkeit eines von iher erlassenen Bußgeldbescheides begründet werden könnte. 2. Fehler und Ungenauigkeiten bei der Bezeichnung der Tat stellen die Identität der Tat und damit die sachliche Abgrenzungsfunktion nicht in Frage, sofern die Tat durch andere Umstände so genügend konkretisiert bleibt, dass die Individualität und Unterscheidbarkeit von anderen Taten gewahrt ist. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss OWi 324/07 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Bußgeldbescheid, Rücknahme, Ersetzung, Erlass eines neuen Bescheides, Verjährungsunterbrechung |
| Stichwort: | Verjährungsunterbrechung |
| Leitsatz: | Werden Rücknahme des alten und Erlass des neuen Bußgeldbescheides in einer Urkunde zusammengefasst, so bringt die Verwaltungsbehörde durch diese Verfahrensweise regelmäßig ihren Willen zum Ausdruck, dass der zurückgenommene durch den neuen Bußgeldbescheid ersetzt werden soll. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 138/06 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Verjährungsunterbrechung, Anordnung der Vernehmung, Handzeichen des Sachbearbeiters, Lesbarkeit |
| Stichwort: | Verjährungsunterbrechung |
| Leitsatz: | Die Anordnung der ersten Vernehmung eines Betroffenen nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG bedarf keiner besonderen Form. Erfolgt die Anordnung schriftlich, ist grundsätzlich nach § 33 Abs. 2 OWiG die Unterzeichnung erforderlich, wofür ein vom Sachbearbeiter angebrachtes Handzeichen genügt. Es ist für die Frage der Unterbrechung der Verjährung unschädlich, wenn dieses Handzeichen nicht lesbar ist. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 322/05 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG, StPO |
| Schlagworte: | Verjährung, Verjährungsunterbrechung, vorläufige Einstellung, Irrtum über Abwesenheit, unverschuldet |
| Stichwort: | Verjährungsunterbrechung |
| Leitsatz: | Zur Unterbrechung der Verjährung nach § 33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG genügt es, wenn die vorläufige Einstellung des Verfahrens wegen nach der Aktenlage angenommener Abwesenheit des Betroffenen erfolgt ist. Ein Irrtum über die tatsächliche Abwesenheit ist unschädlich. Der Irrtum muss jedoch unverschuldet sein. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 Ss OWi 479/04 | |
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