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Verjährungshemmung

Entscheidungen der Gerichte




OLG-CELLE – Urteil, 14 U 64/08 vom 16.07.2008

Rechtsgebiete:PflVG
Schlagworte:Verjährungshemmung, Erklärung des Versicherers
Stichwort:Verjährungshemmung
Leitsatz:1. Die rechtliche Wirkung eines Schreibens eines Haftpflichtversicherers hinsichtlich der Auswirkungen auf die Verjährungshemmung nach § 3 Nr. 3 Satz 3 PflVG ist für den Fall, dass das Schreiben unterschiedliche Streitgegenstände zum Inhalt hat, in Bezug auf diese einzelnen Streitgegenstände differenziert zu betrachten.

2. Für den Beginn der Verjährung eines Schmerzensgeldanspruchs kommt es entscheidend auf die Sicht medizinischer Fachkreise an, nicht auf den Kenntnisstand des Verletzten selbst.
Volltext: OLG-CELLE - Urteil, 14 U 64/08



OLG-STUTTGART – Urteil, 7 U 52/07 vom 26.07.2007

Rechtsgebiete:BGB, VVG
Schlagworte:verdeckte Teilklage, Verjährungshemmung
Stichwort:Verjährungshemmung
Leitsatz:Eine bezifferte verdeckte Teilklage hemmt die Verjährung grundsätzlich nur im beantragten Umfang. Später nachgeschobene Mehrforderungen, die nicht auf einer Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse beruhen, sind verjährungsrechtlich gesondert zu behandeln. Dies gilt auch bei einer anderen Beurteilung des Invaliditätsgrads durch einen Sachverständigen im Verlauf des Rechtsstreits.
Volltext: OLG-STUTTGART - Urteil, 7 U 52/07

OLG-OLDENBURG – Urteil, 5 U 31/06 vom 23.08.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Arzt, Verhandlung, Verjährungshemmung
Stichwort:Verjährungshemmung
Leitsatz:Verhandlungen des geschädigten Patienten mit dem Krankenhausträger hemmen die Verjährung von Ansprüchen gegen den behandelnden Arzt nur dann, wenn sich aus dem Schriftwechsel ergibt, dass der Krankenhausträger auch dessen Interessen vertritt.
Volltext: OLG-OLDENBURG - Urteil, 5 U 31/06

OLG-SCHLESWIG – Urteil, 3 U 162/05 vom 18.07.2006

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Verjährungshemmung, Verhandlungen
Stichwort:Verjährungshemmung
Leitsatz:Der Begriff der Verhandlungen iSd § 203 BGB ist zwar weit auszulegen. Eine Verjährungshemmung beginnt aber nicht bereits dann, wenn der Anwalt einen gerichtlichen Vergleichsvorschlag in der mündlichen Verhandlung lediglich kommentarlos zur Weiterreichung an seinen Mandanten entgegennimmt, andererseits jedoch streitig zur Sache verhandelt.
Volltext: OLG-SCHLESWIG - Urteil, 3 U 162/05


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