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Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen gerichtlichen Sachverständigen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-ZWEIBRüCKEN – Urteil, 4 U 35/02 vom 20.03.2003

Rechtsgebiete:BGB, StGB
Schlagworte:Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen gerichtlichen Sachverständigen
Stichwort:Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen gerichtlichen Sachverständigen
Leitsatz:Wird ein gerichtlicher Sachverständiger aus unerlaubter Handlung in Anspruch genommen, weil er ein falsches Gutachten erstattet und dadurch einen Prozessausgang zu Lasten des Geschädigten verursacht haben soll, so ist der Schaden mit der ersten dem Geschädigten nachteiligen Gerichtsentscheidung entstanden. Somit beginnt die Verjährung mit dem Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte von dieser Entscheidung und dem fehlerhaften Gutachten Kenntnis erlangt. Die Möglichkeit der Korrektur in einer weiteren Instanz ändert daran nichts.
Volltext: OLG-ZWEIBRüCKEN - Urteil, 4 U 35/02




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