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Verjährung der Kostenforderung des Notars nach Zustellung der Kostenberechnung in vollstreckbarer Ausfertigung

Entscheidungen der Gerichte




KAMMERGERICHT-BERLIN – Beschluss, 1 W 103/01 vom 23.09.2003

Rechtsgebiete:BGB, KostO
Schlagworte:Verjährung der Kostenforderung des Notars nach Zustellung der Kostenberechnung in vollstreckbarer Ausfertigung
Stichwort:Verjährung der Kostenforderung des Notars nach Zustellung der Kostenberechnung in vollstreckbarer Ausfertigung
Leitsatz:Die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung der Kostenberechnung des Notars bewirkt - auch nach Ablauf der Frist des § 156 Abs. 3 Satz 1 KostO - keine Umwandlung der zweijährigen in eine dreißigjährige Verjährungsfrist (Bestätigung von Senat, Beschluss vom 24. Juli 1990- 1 W 6151/88- = JurBüro 1990, 1506 = MDR 1990, 1126 = Rpfleger 1991, 83 = DNotZ 1991, 408).
Volltext: KAMMERGERICHT-BERLIN - Beschluss, 1 W 103/01




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