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Verhinderungsplanung

Entscheidungen der Gerichte




OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 8 C 11306/08.OVG vom 27.05.2009

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Veränderungssperre, Sicherung, Sicherung der Planungskonzeption, Negativplanung, Verhinderungsplanung, Planung, positive
Stichwort:Verhinderungsplanung
Leitsatz:Zur Unwirksamkeit einer Veränderungssperre wegen fehlenden Sicherungsbedürfnisses für die Überplanung eines zentralen Grundstückes in einem Dorf mit 200 Einwohnern als Fläche für den Gemeinbedarf (Museum).
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 8 C 11306/08.OVG



THUERINGER-OVG – Beschluss, 1 EN 712/08 vom 27.03.2009

Rechtsgebiete:VwGO, BauGB, ThürNatG
Schlagworte:Einstweilige Anordnung, Normenkontrollverfahren, Veränderungssperre, Positive Planungsabsicht, Verhinderungsplanung, Windkraftanlagen, Naturpark
Stichwort:Verhinderungsplanung
Leitsatz:Zu den Mindestanforderungen an die gemeindlichen Planungsabsichten bei Erlass einer Veränderungssperre.

Keine Veränderungssperre zur Sicherung einer von der Gemeinde erstrebten Ausweitung eines Naturparks.
Volltext: THUERINGER-OVG - Beschluss, 1 EN 712/08

HESSISCHER-VGH – Urteil, 3 C 594/08.N vom 25.03.2009

Rechtsgebiete:BauGB, VwGO
Schlagworte:Abstandsflächen, Europarechtsanpassungsgesetz Bau, Flächennutzungsplan, Konzentrationszonen, Normenkontrolle, Substantiell Raum verschaffen, Überleitungsvorschriften, Verhinderungsplanung
Stichwort:Verhinderungsplanung
Leitsatz:1. Ein Flächennutzungsplanverfahren ist "abgeschlossen" im Sinne des § 244 Abs. 1 BauGB mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 5 BauGB.

2. Eine Gemeinde, die von 29 von ihr als potenzielle Windenergiezonen ermittelten Bereiche 28 durch Anlegung eines vorgeblich weichen zusätzlichen Rasters ausschließt und dabei generelle Abstände zu Siedlungsflächen von 1.100 m, zum Wald von 200 m, zu Bundesautobahnen, Bundes-, Landes- und Kreisstraßen von 150 m anlegt ohne erneut ihre Abstandskriterien zu hinterfragen, gibt der Windenergie unter Berücksichtigung der vor Ort gegebenen Möglichkeiten keinen substanziellen Raum.

3. Bei der Ermittlung von Windenergiezonen gemäß § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ist in die Abwägung, soweit es um die Belange des Landschaftsbildes geht, auch die Vorbelastung durch bereits vorhandene und Bestandsschutz genießende Windenergieanlagen einzustellen.

4. Soweit Abstandsflächen ihre innere Rechtfertigung überwiegend aus immissionsschutzrechtlichen Vorsorgegesichtspunkten ableiten, ist die Gemeinde zwar nicht an die Werte der TA Lärm gebunden, sie hat jedoch erfolgte Lärmmessungen mit in die Abwägung einzustellen.
Volltext: HESSISCHER-VGH - Urteil, 3 C 594/08.N

OVG-RHEINLAND-PFALZ – Urteil, 1 A 10361/08.OVG vom 31.07.2008

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Erhaltungssatzung, Verhinderungsplanung, städtebauliche Eigenart, Straßenbild, Erhaltungswürdigkeit, Fremdkörper, Gebietsabgrenzung, Abbruchgenehmigung, prägen, Ortsbild prägend, optische Wirkung
Stichwort:Verhinderungsplanung
Leitsatz:Bei der Beurteilung des "Prägens" i.S.v. § 172 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist insbesondere auf die optische Wirkung des Bauwerks in Bezug auf seine nähere Umgebung abzustellen.
Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 1 A 10361/08.OVG


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