JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache
| Rechtsgebiete: | BetrVG |
| Schlagworte: | Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache |
| Stichwort: | Verhinderung eines Betriebsratsmitglieds bei Entscheidung in eigener Sache |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Ein Betriebsratsmitglied ist wegen Interessenkollision verhindert, an einer die eigene Umgruppierung betreffenden Beschlußfassung des Betriebsrats und auch an der ihr vorangehenden Beratung teilzunehmen. 2. Für das verhinderte Mitglied ist ein Ersatzmitglied zu laden. Die Nichtbeachtung dieser Pflicht führt zur Unwirksamkeit des Beschlusses, mit dem der Betriebsrat die Zustimmung zur Umgruppierung verweigert. Mit Ablauf der Wochenfrist des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG gilt in diesem Fall die Zustimmung mangels wirksamer Verweigerung als erteilt. Aktenzeichen: 1 ABR 30/98 Bundesarbeitsgericht 1. Senat Beschluß vom 3. August 1999 - 1 ABR 30/98 - I. Arbeitsgericht Gera - 4 BV 7/95 - Beschluß vom 23. Oktober 1995 II. Landesarbeitsgericht Thüringer - 9 TaBV 6/96 - Beschluß vom 17. Dezember 1997 |
| Volltext: BAG - Beschluss, 1 ABR 30/98 | |
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