( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerhinderung des Wahlverteidigers ist ein triftiger Grund 

Verhinderung des Wahlverteidigers ist ein triftiger Grund

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 4 Ws 74/09 vom 19.01.2009

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Haftprüfung durch das OLG, umfangreifes BtM-Verfahren, Umfang, Gutachten zum Wirkstoffgehalt, Eröffnungsbeschluß, Hauptverhandlung erst 2, 5 Monate nach EÖB, anderweitige Haftsachen, Verhinderung des Wahlverteidigers ist ein triftiger Grund, keine Beschleunigung durch Beiordnung eines anderen Pflichtverteidigers, Vorlauf zur Durchführung der Hauptverhandlung
Stichwort:Verhinderung des Wahlverteidigers ist ein triftiger Grund
Leitsatz:Beruht der verzögerte Beginn der Hauptverhandlung darauf, dass die Pflichtverteidigerin des Angeklagten - die Anwältin seines Vertrauens - aus triftigen Gründen nicht zur Verfügung stand, hat ein wichtiger Grund i.S. des § 121 StPO vorgelegen. Dem Anspruch eines Angeklagten, durch einen Verteidiger seines Vertrauens in der Hauptverhandlung verteidigt zu werden, kommt nämlich erhebliche Bedeutung zu.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 4 Ws 74/09




Weitere Begriffe




Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/verhinderung-des-wahlverteidigers-ist-ein-triftiger-grund

"Verhinderung des Wahlverteidigers ist ein triftiger Grund - Urteile" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN