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Verhandlungsversuch

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HESSISCHES-LAG – Beschluss, 4 TaBV 59/07 vom 17.04.2007

Rechtsgebiete:BetrVG, ArbGG
Schlagworte:Einigungsstelle, Interessenausgleich, Bestellung, Verhandlungsversuch, Betriebsrat, Mandat
Stichwort:Verhandlungsversuch
Leitsatz:Zur Erfüllung der innerbetrieblichen Verhandlungs- und Beratungspflichten genügt es, wenn der Betriebspartner, der die Bildung einer Einigungsstelle anstrebt, einen ernsthaften Verhandlungsversuch unternommen hat. Ein Dissens über den Umfang und die ausreichende Erfüllung der Unterrichtungsansprüche des Betriebsrats steht der Bestellung einer Einigungsstelle über die Beratung eines Interessenausgleichs dann nicht entgegen.
Volltext: HESSISCHES-LAG - Beschluss, 4 TaBV 59/07




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