JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verhandlungsunfähigkeit
| Rechtsgebiete: | BDG, VwVfG, VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Disziplinarklage, Disziplinarverfahren, Disziplinargericht, Verhandlungsunfähigkeit, verhandlungsunfähig, Durchführungsgebot, Sachverhaltsaufklärung, Prozesspfleger, rechtliches Gehör, Gehör, Persönlichkeitsbild, Persönlichkeit |
| Stichwort: | Verhandlungsunfähigkeit |
| Leitsatz: | Die Disziplinarklage gegen einen aufgrund Alkoholerkrankung dauerhaft verhandlungsunfähigen Beamten ist wegen eines Verfahrenshindernisses unzulässig, wenn der Beamte sich weder selbst zu den ihm gegenüber erhobenen Vorwürfen äußern noch seinem Prozesspfleger die für eine ausreichende Vertretung erforderlichen Informationen vermitteln kann. |
| Volltext: OVG-RHEINLAND-PFALZ - Urteil, 11 A 10623/08.OVG | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Wiedereinsetzung, Verhandlungsunfähigkeit, Trunkenheit, Hauptverhandlung |
| Stichwort: | Verhandlungsunfähigkeit |
| Leitsatz: | 1. Derjenige, der wegen einer fehlenden Zustellung oder eines der Ladung zur Berufungshauptverhandlung anhaftenden Mangels nicht säumig war, aber zu Unrecht als säumig behandelt wird, ist einem schuldlos Säumigen gleichzustellen. 2. Deshalb muss auch demjenigen Angeklagten Wiedereinsetzung gem. § 329 III StPO analog ohne Rücksicht auf sein etwaiges Verschulden gewährt werden, der zwar infolge Trunkenheit verhandlungsunfähig ist, bei dem dieser Sachverhalt sich aber nicht zu Beginn der Hauptverhandlung, sondern erst während der Beweisaufnahme herausstellt, und dennoch eine Verwerfung seiner Berufung nach § 329 StPO erfolgt. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Beschluss, 3 Ws 224/05 | |
| Rechtsgebiete: | StPO |
| Schlagworte: | Verhandlung in Abwesenheit, schuldhafte Abwesenheit, Verhandlungsunfähigkeit |
| Stichwort: | Verhandlungsunfähigkeit |
| Leitsatz: | § 232 Abs. 1 StPO erlaubt die Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten nur, wenn dieser einer mit dem Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens verbundenen Ladung keine Folge leistet und er Hauptverhandlung schuldhaft fernbleibt. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss 31/05 | |
| Rechtsgebiete: | OWiG |
| Schlagworte: | Aufhebung, Verwerfung des Einspruchs, Nichterscheinen zur Hauptverhandlung, rechtliches Gehör, Versagung rechtlichen Gehörs, ärztliches Attest, wiederholte Vorlage eines ärztlichen Attestes, abweichende Entscheidung hinsichtlich des Entschuldigungsvorbringens, Überprüfung des Attestes, Verhandlungsunfähigkeit |
| Stichwort: | Verhandlungsunfähigkeit |
| Leitsatz: | Will das Amtsgericht den Einspruch eines Betroffenen mit der Begründung verwerfen will, von ihm vorgebrachtes Entschuldigungsvorbringen sei nur vorgeschoben und deshalb sei er nicht genügend entschuldigt und will es seine Überzeugung insoweit auf früheres Entschuldigungsverhalten des Betroffenen, das es zunächst als ausreichend angesehen hat, stützen, muss es, wenn dieses nun als nicht mehr ausreichend angesehen werden soll, aufklären, ob der Betroffene damals ausreichend entschuldigt gewesen ist oder nicht. Das gebietet der Grundsatz des fairen Verfahrens. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss OWi 401/04 | |
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