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Verhandlungsobliegenheit vor Anrufung der Einigungsstelle

Entscheidungen der Gerichte




LAG-NIEDERSACHSEN – Beschluss, 1 TaBV 48/05 vom 25.10.2005

Rechtsgebiete:ArbGG, BetrVG
Schlagworte:Verhandlungsobliegenheit vor Anrufung der Einigungsstelle
Stichwort:Verhandlungsobliegenheit vor Anrufung der Einigungsstelle
Leitsatz:1) Die Betriebspartner entscheiden autonom darüber, ob sie es für sinnvoll erachten Verhandlungen mit der Gegenseite aufzunehmen bzw. weiterzuführen oder die Verhandlungen auf die Einigungsstelle zu delegieren.

2) Das gerichtliche Bestellungsverfahren nach § 98 ArbGG ist darauf angelegt bei Konflikten die Errichtung einer Einigungsstelle zu beschleunigen und jede weitere Verzögerung von Verhandlungen zu vermeiden, § 98 ArbGG überlagert insoweit den Verhandlungsanspruch aus § 74 Abs. 1 Satz 2 BetrVG 2001.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Beschluss, 1 TaBV 48/05




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