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Verhandlung an einem anderen Ort

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OLG-HAMM – Beschluss, 3 Ss 426/01 vom 07.11.2001

Rechtsgebiete:GVG, StPO
Schlagworte:Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes, ausreichende Begründung der Verfahrensrüge, Verhandlung an einem anderen Ort, Verschulden des Gerichts, Kontrollpflicht des Gerichts, Aushang am Sitzungssaal
Stichwort:Verhandlung an einem anderen Ort
Leitsatz:Zur ausreichenden Begründung der Verfahrensrüge, mit der eine Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes dadurch geltend gemacht wird, dass das Gericht nicht ausreichend deutlich genug auf die außerhalb des Gerichtsgebäudes stattfindende Hauptverhandlung hingewiesen hat und zur Kontrollpflicht der Gerichte in diesen Fällen.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 3 Ss 426/01




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