JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verhandeln
| Rechtsgebiete: | HWiG, VerbrKrG |
| Schlagworte: | Fonds, Widerruf, Widerrufsfrist, Belehrung, Widerrufsbelehrung, Überrumpelung, Frist, Verhandeln, Verbundsgeschäft, verbundenes Geschäft, Bank, Zusammenwirken, Selbstauskunft, Finanzierungszusage, Mehrfachfinanzierung |
| Stichwort: | Verhandeln |
| Leitsatz: | 1. Eine Widerrufsbelehrung mit dem Inhalt "Wurde der Kredit ausgezahlt, so gilt der Widerruf als nicht erfolgt, wenn der Kreditnehmer den Kredit nicht innerhalb von 2 Wochen nach Auszahlung bzw. Erklärung des Widerrufs zurückzahlt", genügt den Anforderungen von § 2 I 3 HWiG nicht. 2. Zur Länge der Frist zwischen Verhandlung und Willenserklärung, bei der noch von dem Anscheinsbeweis der Überrumpelung ausgegangen werden kann (hier: knapp drei Wochen) 3. Zu den Voraussetzungen eines Verbundgeschäfts nach § 9 III VerbrKrG (hier: Zusammenwirken der Bank mit Fondsbetreiber, Verkäufer oder Vermittler; Bedeutung der Mehrfachfinanzierung) |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 24/07 | |
| Rechtsgebiete: | HWiG |
| Schlagworte: | Widerruf, Haustür, Haustürsituation, Verhandlungen, Verhandeln, Unterschrift, Vertrag, Widerrufsbelehrung, Widerruf, Belehrung, Erklärung, Zusatz |
| Stichwort: | Verhandeln |
| Leitsatz: | 1. Die bloße Unterzeichnung in einer Privatwohnung stellt jedenfalls dann kein mündliches Verhandeln im Sinne von § 1 I 1 HWiG dar, wenn dort keine Verhandlungen stattfinden, dh. der Verbraucher bereits aufgrund vorausgegangener Verhandlungen zum Vertragsschluss bestimmt wurde. 2. Bei dem Satz "Im Falle des Widerrufs des Darlehensvertrages kommt auch der Beitritt in die - Name einer Gesellschaft - nicht wirksam zustande." handelt es sich nicht um eine die Belehrung unwirksam machende andere Erklärung im Sinne von § 2 I 3 HWiG. |
| Volltext: OLG-FRANKFURT - Urteil, 9 U 29/07 | |
| Rechtsgebiete: | RVG, VV RVG |
| Schlagworte: | Pauschgebühr, Verhandlungstermin, Verhandeln, Vernehmungstermin |
| Stichwort: | Verhandeln |
| Leitsatz: | Allein das Stellen eines Antrags auf Akteneinsicht und die Übergabe von Akten stellen kein Verhandeln im Sinne der Nr. 4102 Ziffer. 3 VV RVG dar. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. IX - 31/06 | |
| Rechtsgebiete: | VV RVG, RVG |
| Schlagworte: | Pauschgebühr, Haftbefehlsverkündung, Terminsgebühr, Verhandeln |
| Stichwort: | Verhandeln |
| Leitsatz: | Für das Entstehen der Gebühr Nr. 4102 Ziffer 3 VV RVG ist erforderlich, dass "verhandelt" wird. Die Terminsgebühr entsteht nur dann, wenn in dem Termin mehr geschehen ist als die reine Verkündung des Haftbefehls. |
| Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 2 (s) Sbd. VIII 224/05 | |
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