JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verhaltensverantwortlichkeit
| Rechtsgebiete: | HessAGVwGO, HSOG, HWG, WHG |
| Schlagworte: | Insolvenzverwalter, Verhaltensverantwortlichkeit, Zustandsverantwortlichkeit |
| Stichwort: | Verhaltensverantwortlichkeit |
| Leitsatz: | 1. Die bloße Wahrnehmung einer Gefahrenabwehrpflicht durch den Insolvenzverwalter als Zustandsverantwortlichen begründet für ihn keine Stellung als Betreiber einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (Tanklager). 2. Maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer wasseraufsichtsrechtlichen Maßnahme nach § 53 Abs. 2 HWG ist wie im allgemeinen Gefahrenabwehrrecht der Zeitpunkt des Erlasses der behördlichen Anordnung. 3. Die wasserrechtliche Ermächtigungsgrundlage des § 53 Abs. 2 HWG wird auch dann nicht durch die geräte- und produktsicherheitsrechtliche Vorschrift des § 15 GPSG verdrängt, wenn eine Anlage sowohl wasserrechtlichen als auch geräte- und produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen genügen muss und diese inhaltlich identisch sind. 4. Bei dem die Durchführung eines Vorverfahrens ausschließenden Tatbestand der Nr. 13.4 der Anlage zu § 16a HessAGVwGO handelt es sich - wie bei der überwiegenden Mehrzahl der Tatbestände der Anlage zu § 16a HessAGVwGO - um eine statische Verweisung auf das darin bezeichnete Gesetz in einer bestimmten Fassung. |
| Volltext: HESSISCHER-VGH - Beschluss, 7 B 838/09 | |
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG, BayAbfG |
| Schlagworte: | Abfallrecht, Ablagerung außerhalb einer Deponie, Verhaltensverantwortlichkeit, wesentlicher Tatbeitrag, schadensbegründender Kausalverlauf, Unmöglichkeit einer lückenlosen Aufklärung |
| Stichwort: | Verhaltensverantwortlichkeit |
| Leitsatz: | Ein unerlaubt Abfall Ablagernder kann nach dem Grundsatz der Verhaltensverantwortlichkeit vollumfänglich in Anspruch genommen werden, wenn er wesentlich zu den Ablagerungen beigetragen sowie durch eigenes Verhalten bewirkt hat, dass etwaige weitere Ablagerungen (von Dritten) nicht mehr abgesondert werden können. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 20 ZB 03.1166 | |
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG, BayAbfG |
| Schlagworte: | Abfallrecht, Ablagerung außerhalb einer Deponie, Verhaltensverantwortlichkeit, wesentlicher Tatbeitrag, schadensbegründender Kausalverlauf, Unmöglichkeit einer lückenlosen Aufklärung |
| Stichwort: | Verhaltensverantwortlichkeit |
| Leitsatz: | Ein unerlaubt Abfall Ablagernder kann nach dem Grundsatz der Verhaltensverantwortlichkeit vollumfänglich in Anspruch genommen werden, wenn er wesentlich zu den Ablagerungen beigetragen sowie durch eigenes Verhalten bewirkt hat, dass etwaige weitere Ablagerungen (von Dritten) nicht mehr abgesondert werden können. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 20 ZB 03.1352 | |
| Rechtsgebiete: | ENeuOG |
| Schlagworte: | Polizeipflicht, Verhaltensverantwortlichkeit, Verhaltenshaftung, Gesamtrechtsnachfolge, Rechtsidentität, Einzelrechtsnachfolge, partielle Gesamtrechtsnachfolge, Sondervermögen, Bundes-eisenbahnvermögen, Deutsche Reichsbahn, Deutsche Bundesbahn, Ausgliederungsplan, Ausgliederung. |
| Stichwort: | Verhaltensverantwortlichkeit |
| Leitsatz: | Leitsatz: Eine Verhaltensverantwortlichkeit der Deutschen Bundesbahn, die aufgrund Landesrechts nicht durch Rechtsgeschäft übertragen werden kann, ist im Zuge der Neuordnung des Eisenbahnwesens gemäß Art. 1 § 1 ENeuOG auf das Bundeseisenbahnvermögen, jedoch wegen Art. 2 § 8 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ENeuOG nicht auf die Deutsche Bahn AG übergegangen. Urteil des 9. Senats vom 15. März 2001 - Az.: 11 C 11.00 - I. VG Schleswig-Holstein vom 23.11.1998 - Az: VG 14 A 84/98 - II. OVG Schleswig-Holstein vom 23.08.2000 - Az: OVG 2 L 29/99 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 C 11.00 | |
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