JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verhalten
| Rechtsgebiete: | ArbGG, KSchG, ZPO, SGB IX, BGB |
| Schlagworte: | Kündigung, außerordentlich, Schwerbehinderung, Nachweis, Intregrationsamt, Feststellungsbescheid, Zustimmung, Arbeitsunfähigkeit, Verhalten, genesungswidriges, Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers |
| Stichwort: | Verhalten |
| Leitsatz: | Diese Entscheidung enthält keinen zur Veröffentlichung bestimmten Leitsatz. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 412/08 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtStG, NBG |
| Schlagworte: | Beamtenverhältnis auf Widerruf, Eignung, charakterliche, Entlassung, Verhalten |
| Stichwort: | Verhalten |
| Leitsatz: | Ein Beamter auf Widerruf (Polizeikommissar-Anwärter) kann wegen berechtigter Zweifel an seiner Verfassungstreuepflicht und an seiner sonstigen persönlichen Eignung aufgrund von ausländerfeindlichen, antisemitischen und beleidigenden Äußerungen sowie einem aggressiven Auftreten außerhalb des Dienstes auch im Umgang mit Kollegen entlassen werden. |
| Volltext: NIEDERSAECHSISCHES-OVG - Beschluss, 5 ME 25/09 | |
| Rechtsgebiete: | ArbGG, ZPO, KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Kündigung, personenbedingt, Eignungsmangel, Führungseigenschaft, fehlende, Charakterschwäche, Verhalten, steuerbares, Abmahnung |
| Stichwort: | Verhalten |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 5 Sa 292/08 | |
| Rechtsgebiete: | KSchG, BGB |
| Schlagworte: | Kündigung, Verhalten, Nebenpflicht, Rücksichtnahmepflicht, Unfallverhütung, Arbeitsschutzvorschriften, Abmahnung, Interessenabwägung |
| Stichwort: | Verhalten |
| Leitsatz: | 1. Der Arbeitnehmer ist arbeitsvertraglich zu einem mit den Arbeitsschutzvorschriften korrespondierenden Verhalten verpflichtet. 2. Auch wenn die Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften nicht schriftlich niedergelegt sind, ist der Arbeitnehmer generell verpflichtet, alles zu unterlassen, was Leben oder Gesundheit von Arbeitskollegen sowie das Eigentum des Arbeitgebers gefährden kann. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung ist grundsätzlich geeignet, eine ordentliche Kündigung zu rechtfertigen. |
| Volltext: LAG-SCHLESWIG-HOLSTEIN - Urteil, 6 Sa 158/08 | |
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