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Verhaftung des Angeklagten in anderer Sache

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OLG-HAMM – Beschluss, 1 Ss 406/06 vom 26.09.2006

Rechtsgebiete:StPO
Schlagworte:Eigenmacht, Begriff, Verhaftung des Angeklagten in anderer Sache
Stichwort:Verhaftung des Angeklagten in anderer Sache
Leitsatz:Die Verhaftung eines Angeklagten stellt einen von seinem Willen unabhängigen Umstand dar, der von ihm nicht beeinflussbar und daher keine Eigenmächtigkeit i.S.v. § 231 Abs. 2 StPO darstellt.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 1 Ss 406/06




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