JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verhältnismäßigkeitsgebot
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, SGB VII, BauO Bln, ASOG, KÜO |
| Schlagworte: | Baurechtliche Ordnungsverfügung, Anordnung zur Beseitigung von Schornsteinmängeln, Anbringung von Leitern und Schutzgittern, sofortige Vollziehung, Rechtsgrundlage, konkrete Gefahr, Absturzgefahr für Schornsteinfeger, Lage und Höhe der Schornsteine, Unfallverhütungsvorschriften, Kehr- und Überprüfungspflicht, um 1900 errichteter Altbau, Bestandsschutz, Ermessen, Gleichbehandlungsgebot, Verhältnismäßigkeitsgebot, Berücksichtigung der Kosten, besonderes Vollziehungsinteresse. |
| Stichwort: | Verhältnismäßigkeitsgebot |
| Leitsatz: | 1. § 85 Abs. 2 Satz 1 BauO Bln (Anpassungspflicht) gewährt der Behörde - anders als § 85 Abs. 1 BauO Bln (Erhaltungspflicht) - eine eigene Eingriffsermächtigung, in deren Anwendungsbereich es eines Rückgriffs auf § 17 Abs. 1 ASOG bzw. § 58 Abs. 1 Satz 2 BauO Bln, der nunmehr eine spezielle Befugnisnorm für den Bereich des Bauordnungsrechts enthält, nicht bedarf. 2. Unfallverhütungsvorschriften haben wegen des bei den Berufsgenossenschaften vorhandenen Fach- und Sachverstandes indizielle Bedeutung dafür, welche Maßnahmen der Gefahrenabwehr bei vom Dach aus vorzunehmenden Arbeiten (hier: Kehr- und Prüftätigkeit des Schornsteinfegers) erforderlich sind. |
| Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 2 S 21.07 | |
| Rechtsgebiete: | LDO, EMRK, OWiG |
| Schlagworte: | Beschleunigungsgebot, Überlange Verfahrensdauer, Offenkundige Verfahrensverschleppung, Entfernung aus dem Dienst, Maßnahmeverbot, Verhältnismäßigkeitsgebot, Rügeobliegenheit, Polizeibeamter, Pflicht zur Erforschung von Ordnungswidrigkeiten, Blutprobe |
| Stichwort: | Verhältnismäßigkeitsgebot |
| Leitsatz: | 1. Mit dem Antrag auf gerichtliche Bestimmung einer Frist zur Vorlage der Anschuldigungsschrift nach § 62 LDO kann der Beamte eine unangemessene Verzögerung des behördlichen Disziplinarverfahrens und daraus eventuell entstehende Belastungen wirksam abwenden; nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist eine erneute disziplinarrechtliche Verfolgung wegen desselben Sachverhalts ausgeschlossen. 2. Im Hinblick auf diese effektive verfahrensrechtliche Möglichkeit verlangt das Gebot der Verhältnismäßigkeit auch in Fällen offenkundiger, vom Beamten nicht zu vertretender Verschleppung des behördlichen Disziplinarverfahrens nicht, von der Dienstentfernung abzusehen oder aus der überlangen Verfahrensdauer entstandene Nachteile auszugleichen (vgl. den dahingehenden Vorbehalt in BVerfGE 46, 17, 28 f.; BVerwGE 76, 201, 203). 3. Dienstentfernung eines Polizeibeamten, der unter Ausnutzung dienstlicher Möglichkeiten versucht hat, die bei der Polizei verwahrte Blutprobe eines Bekannten als Beweismittel für dessen Ordnungswidrigkeit zu entwerten. |
| Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Urteil, DL 17 S 5/03 | |
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