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Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Gebührenhöhe

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OVG-BERLIN-BRANDENBURG – Beschluss, OVG 12 S 9.05 vom 28.11.2005

Rechtsgebiete:EG-Vertrag, EU-Emissionshandelsrichtlinie, GG, TEHG, ZuG 2007, VwKostG, EHKostV 2007
Schlagworte:Treibhausgas, Emissionshandel, Zuteilung, Berechtigung, Gebühr, Deutsche Emissionshandelsstelle, Kostenbescheid, sofortige Vollziehung, behördliches Aussetzungsverfahren, Zugangsvoraussetzung, angemessene Frist, Ermächtigungsgrundlage, ergänzende Anwendung des Verwaltungskostengesetzes, Kostendeckungsprinzip, Gesamtkostendeckung, allgemeine Verwaltungsgebühr, gebührenfinanzierte Verwaltungseinheit, zukünftiger Verwaltungsaufwand, ex-post-Korrekturen, Gebührenmaßstab, Staffelung, Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Gebührenhöhe, wirtschaftlicher Wert, EU-Emissionshandelsrichtlinie, kostenlose Zuteilung, Beihilfeverbot.
Stichwort:Verhältnis zwischen Verwaltungsaufwand und Gebührenhöhe
Leitsatz:Die Erhebung der allgemeinen Emissionshandelsgebühr gemäß der Emissionshandelskostenverordnung 2007 begegnet nach den Maßstäben des vorläufigen Rechtsschutzes keinen ernstlichen Zweifeln. Eine Aussetzung der Vollziehung der Gebührenforderungen der Deutschen Emissionshandelsstelle kommt deshalb nicht in Betracht.
Volltext: OVG-BERLIN-BRANDENBURG - Beschluss, OVG 12 S 9.05




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