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Verhältnis zu Ordnungswidrigkeitsverfahren

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VGH-BADEN-WUERTTEMBERG – Beschluss, 10 S 306/07 vom 24.07.2007

Rechtsgebiete:StVG, FeV
Schlagworte:Cannabis, Verkehrsteilnahme, Fehlendes Trennungsvermögen, Verhältnis zu Ordnungswidrigkeitsverfahren
Stichwort:Verhältnis zu Ordnungswidrigkeitsverfahren
Leitsatz:1. Die Fahrerlaubnisbehörde ist nach der nur im Verhältnis zu Strafverfahren geltenden Bestimmung des § 3 Abs. 3 StVG nicht gehindert, die Entziehung der Fahrerlaubnis anzuordnen, auch wenn wegen desselben Sachverhalts ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, aber noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Auch eine analoge Anwendung von § 3 Abs. 3 StVG im Verhältnis zu Ordnungswidrigkeiten kommt nicht in Betracht.

2. Zu den Anforderungen an das Trennungsvermögen zwischen Cannabis-Konsum und Verkehrsteilnahme (wie Beschluss v. 27.03.2006 - 10 S 2519/05 -).
Volltext: VGH-BADEN-WUERTTEMBERG - Beschluss, 10 S 306/07




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