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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerhältnis von Beschlußanfechtung und Schadensersatzpflicht im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer 

Verhältnis von Beschlußanfechtung und Schadensersatzpflicht im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 402/04 vom 11.01.2004

Rechtsgebiete:WEG
Schlagworte:Verhältnis von Beschlußanfechtung und Schadensersatzpflicht im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer
Stichwort:Verhältnis von Beschlußanfechtung und Schadensersatzpflicht im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer
Leitsatz:Bleiben Beschlüsse der Eigentümerversammlung über die Vorbereitung und Durchführung der Behebung eines Mangels des gemeinschaftlichen Eigentums (Undichtigkeit eines Flachdaches) unangefochten, so kann ein einzelner Wohnungseigentümer die übrigen nicht wegen Verletzung ihrer Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Verwaltung auf Schadensersatz (Mietausfall) mit der Begründung in Anspruch nehmen, die notwendigen Sanierungsmaßnahmen seien verzögert worden.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 402/04




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