JuraForum.de > Urteile > Schlagwörter > V > Verhältnis von Abfall- und Bodenschutzrecht
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG, BBodSchG, BBodSchVO, VwGO |
| Schlagworte: | Abfallrecht, stillgelegte Deponie, Untersuchung auf Altlast, Zuständigkeitsabgrenzung zwischen orientierender Untersuchung (Zuständigkeit der Behörde) und Detailuntersuchung (Deponieinhaber), Verhältnis von Abfall- und Bodenschutzrecht, Zuständigkeit für Anordnungen, Auswahlermessen bei mehreren Verantwortlichen für Altlast |
| Stichwort: | Verhältnis von Abfall- und Bodenschutzrecht |
| Leitsatz: | Ob es sich bei der Verweisung auf das Bundesbodenschutzgesetz in § 36 Abs. 2 Satz 3 KrW-/AbfG um eine Rechtsgrund- oder eine bloße Rechtsfolgenverweisung auf die Vorschriften des Bundesbodenschutzgesetzes handelt, bleibt - nach wie vor - offen. Denn der ehemalige Inhaber der stillgelegten Deponie kann sowohl nach § 4 Abs. 3 BBodSchG als auch nach § 36 Abs. 2KrW-/AbfG in Anspruch genommen werden. Hinweis: Mit dieser Entscheidung setzt der nunmehr für das Abfallrecht zuständige 23. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs die Rechtsprechung des früher zuständigen 20. Senats im Beschluss vom 09.07.2003, Az. 20 CS 03.103, fort. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Urteil, 23 BV 05.1433 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, KrW-/AbfG, BBodSchG, BBodSchVO |
| Schlagworte: | Abfallrecht, stillgelegte Deponie, Untersuchung auf Altlast, Verantwortung für Untersuchungen zur Gefährdungsabschätzung nach § 9 Absätze 1 und 2 BBodSchG, Verhältnis von Abfall- und Bodenschutzrecht |
| Stichwort: | Verhältnis von Abfall- und Bodenschutzrecht |
| Leitsatz: | 1. Eine vor Inkrafttreten der Neufassung des § 36 KrW-/AbfG stillgelegte Deponie ist "stillgelegt" im Sinne von § 36 Abs. 2 Satz 2 KrW-/AbfG und folglich nach dem Bundesbodenschutzgesetz zu behandeln, wenn sie tatsächlich endgültig stillgelegt ist, die Stilllegung der zuständigen Behörde angezeigt worden ist und behördliche Maßnahmen in Bezug auf die Stilllegung zunächst nicht mehr zu erwarten waren. 2. "Orientierende Untersuchungen", die den Anfangsverdacht einer schädlichen Bodenveränderung überprüfen sollen, obliegen nach § 9 Abs. 1 BBodSchG der zuständigen Behörde. |
| Volltext: BAYERISCHER-VGH - Beschluss, 20 CS 03.103 | |
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