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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVerhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des Verfahrenspflegers 

Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des Verfahrenspflegers

Entscheidungen der Gerichte




OLG-HAMM – Beschluss, 15 W 53/06 vom 13.03.2006

Rechtsgebiete:FGG
Schlagworte:Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des Verfahrenspflegers
Stichwort:Verhältnis der Beschwerdebefugnis des Betroffenen zu derjenigen des Verfahrenspflegers
Leitsatz:1) Legt der Verfahrenspfleger des Betroffenen gegen die Genehmigung dessen geschlossener Unterbringung sofortige Beschwerde ein, so kann er nur das ihm in dieser funktion, nicht aber das dem Betroffenen persönlich (§ 66 FGG) zustehende Beschwerderecht ausübern.

2) Hat der Betroffene von dem ihm persönlich zustehenden Recht zur Einlegung der sofortigen Erstbeschwerde keinen Gebrauch gemacht, so steht ihm gegen die Entscheidung des Landgerichts, durch die die sofortige Erstbeschwerde des Verfahrenspflegers zurückgewiesen wird, die Befugnis zur Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde nicht zu.
Volltext: OLG-HAMM - Beschluss, 15 W 53/06




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