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Vergütungsstufenberechnung und Übergangsregelung

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 4 AZR 446/98 vom 16.06.1999

Rechtsgebiete:TVG, ZPO, MTV DW, ÜTV
Schlagworte:Vergütungsstufenberechnung und Übergangsregelung
Stichwort:Vergütungsstufenberechnung und Übergangsregelung
Leitsatz:Leitsätze:

1. Die für u.a. vom Sender RIAS Berlin übernommenen Mitarbeiter nach § 3 Abs. 4 Überleitungstarifvertrag vom 30. August/16. September 1993 (ÜTV) vorzunehmende Berechnung des Termins für die nächste Stufensteigerung innerhalb der Vergütungsgruppe verliert ihre Gültigkeit, wenn der in das Tarifwerk der Deutschen Welle eingegliederte Arbeitnehmer wegen später erfolgter Übertragung einer anderen Tätigkeit in eine höhere Vergütungsgruppe eingruppiert ist.

2. Die Berechnung der zutreffenden Vergütungsstufe des Arbeitnehmers in der neuen Vergütungsgruppe richtet sich in diesem Fall nicht nach den Sonderregelungen des ÜTV, sondern nach den Vorschriften des MTV DW (TZ 514.11 ff.).

Aktenzeichen: 4 AZR 446/98
Bundesarbeitsgericht 4. Senat Urteil vom 16. Juni 1999
- 4 AZR 446/98 -

I. Arbeitsgericht
Berlin
- 17 Ca 7034/96 -
Urteil vom 10. Juli 1997

II. Landesarbeitsgericht
Berlin
- 6 Sa 111/97 -
Urteil vom 13. Februar 1998
Volltext: BAG - Urteil, 4 AZR 446/98




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