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Vergütungsabrede im Chefarztvertrag

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LAG-NIEDERSACHSEN – Urteil, 13 Sa 1277/08 E vom 30.06.2009

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Vergütungsabrede im Chefarztvertrag
Stichwort:Vergütungsabrede im Chefarztvertrag
Leitsatz:1. Bestimmt der Arbeitsvertrag eines Chefarztes, dass das arbeitsvertraglich vereinbarte Entgelt entsprechend der Gehaltsentwicklung nach Vergütungsgruppe I BAT angepasst wird, ist mit Außerkrafttreten des BAT zum 30.09.2005 eine Vertragslücke entstanden.

2. Die Vertragslücke ist zu schließen im Zeitpunkt ihrer Entstehung, an die Stelle der Vergütungsgruppe I BAT tritt die Entgeltgruppe 15 TVöD/VKA. Bestimmungen des erst im August 2006 abgeschlossenen TV-Ärzte/VKA können zur Vertragsergänzung nich mehr herangezogen werden.
Volltext: LAG-NIEDERSACHSEN - Urteil, 13 Sa 1277/08 E




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