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Vergütung von Rufbereitschaft

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 6 AZR 512/02 vom 09.10.2003

Rechtsgebiete:BAT, BGB, EGBGB
Schlagworte:Vergütung von Rufbereitschaft
Stichwort:Vergütung von Rufbereitschaft
Leitsatz:Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Rufbereitschaft gemäß § 15 Abs. 6b Unterabs. 2 BAT auch für die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme der Arbeitsleistung während der angeordneten Rufbereitschaft.
Volltext: BAG - Urteil, 6 AZR 512/02




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