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JuraForum.deUrteileSchlagwörterVVergütung nur bei Erforderlichkeit der Behandlung -Ermittlung zur Erforderlichkeit von Amts wegen 

Vergütung nur bei Erforderlichkeit der Behandlung -Ermittlung zur Erforderlichkeit von Amts wegen

Entscheidungen der Gerichte




BSG – Urteil, B 1 KN 3/08 KR R vom 16.12.2008

Rechtsgebiete:SGB V, SGG, KHG
Schlagworte:Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer Krankenhausbehandlung - Einschätzungsprärogative des Krankenhausarztes - Vergütung nur bei Erforderlichkeit der Behandlung -Ermittlung zur Erforderlichkeit von Amts wegen
Stichwort:Vergütung nur bei Erforderlichkeit der Behandlung -Ermittlung zur Erforderlichkeit von Amts wegen
Leitsatz:1. Zu den Auswirkungen des Beschlusses des Großen Senats des BSG vom 25.9.2007 - GS 1/06 = BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr 10 in Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Vergütung von Krankenhausbehandlung.

2. Ein Krankenhaus kann von der Krankenkasse Vergütung nur für eine erforderliche Behandlung eines Versicherten beanspruchen.

3. Beruft sich die Krankenkasse ohne Rechtsmissbrauch gegenüber einem Anspruch auf Krankenhausvergütung auf die fehlende Erforderlichkeit der Behandlung, ist hierzu von Amts wegen zu ermitteln; die in der Krankenhausabrechnung enthaltene Bejahung der Notwendigkeit ist nicht ausschlaggebend.
Volltext: BSG - Urteil, B 1 KN 3/08 KR R




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