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Vergütung nach Versetzung zu Vivento

Entscheidungen der Gerichte




LAG-KOELN – Urteil, 2 Sa 1039/06 vom 12.02.2007

Rechtsgebiete:TVG, BGB
Schlagworte:Vergütung nach Versetzung zu Vivento
Stichwort:Vergütung nach Versetzung zu Vivento
Leitsatz:Durch die vertragliche Vereinbarung der jeweils auf die Arbeitgeberin anwendbaren Tarifverträge können auch verschlechterte Arbeitsbedingungen zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses werden. Die absolute Vergütungshöhe kann sich auch zum Negativen ändern. Dies gilt insbesondere dann, wenn damit eine Beschäftigungssicherung verbunden ist. Eine Nichtigkeit des Vergütungssystems und der absoluten Vergütungshöhe des in der Beschäftigungseinheit Vivento geltenden TV Ratio 2004 ist nicht ersichtlich.
Volltext: LAG-KOELN - Urteil, 2 Sa 1039/06




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