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Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 7 AZR 713/97 vom 25.08.1999

Rechtsgebiete:BetrVG 1972
Schlagworte:Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Stichwort:Vergütung für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Leitsatz:Leitsätze:

Der Anspruch auf Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG wandelt sich weder durch Ablauf der Monatsfrist des § 37 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 BetrVG noch dadurch in einen Vergütungsanspruch nach § 37 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 BetrVG, daß der Arbeitgeber den Freizeitausgleich nicht von sich aus gewährt. Der Anspruch auf Vergütung für außerhalb der Arbeitszeit aufgewendete Zeit nach § 37 Abs. 3 Satz 2 BetrVG entsteht nur, wenn die vom Arbeitnehmer verlangte Arbeitsbefreiung vom Arbeitgeber aus betriebsbedingten Gründen verweigert wird.

Aktenzeichen: 7 AZR 713/97
Bundesarbeitsgericht 7. Senat Urteil vom 25. August 1999
- 7 AZR 713/97 -

I. Arbeitsgericht
Freiburg
- 2 Ca 374/94 -
Urteil vom 28. November 1995

II. Landesarbeitsgericht Urteil vom 14. Oktober 1997
Baden-Württemberg (Freiburg)
- 10 Sa 27/96 -
Urteil vom 14. Oktober 1997
Volltext: BAG - Urteil, 7 AZR 713/97




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