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Vergütung für auftraglos erbrachte Leistungen

Entscheidungen der Gerichte




OLG-THUERINGEN – Urteil, 7 U 35/07 vom 19.09.2007

Rechtsgebiete:VOB/B, BGB
Schlagworte:Vergütung für auftraglos erbrachte Leistungen
Stichwort:Vergütung für auftraglos erbrachte Leistungen
Leitsatz:Hat der Auftragnehmer wegen auftragslos erbrachter Leistungen nur einen Anspruch aus §§ 2 Nr. 8 Abs. 3 VOB/B, 670, 677, 683 BGB, so bestimmt sich die Höhe des Aufwendungsersatzanspruchs nach der im ausgeübten Gewerbe des Auftragnehmers üblichen Vergütung. Die Preisermittlungsgrundlagen des § 2 Nr. 5 und 6 VOB/B gelten in diesem Falle nicht. Der Ersatzanspruch darf aber nicht höher sein, als ein für die auftragslos erbrachte Leistung konkret vereinbarter Vertragspreis.
Volltext: OLG-THUERINGEN - Urteil, 7 U 35/07




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