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Vergütung eines Schwerbehinderten

Entscheidungen der Gerichte




BAG – Urteil, 5 AZR 162/98 vom 03.03.1999

Rechtsgebiete:SchwbG
Schlagworte:Vergütung eines Schwerbehinderten
Stichwort:Vergütung eines Schwerbehinderten
Leitsatz:Leitsatz:

Nach § 54b Abs. 2 Satz 2 SchwbG "soll" sich das Arbeitsentgelt von Behinderten im Arbeitsbereich der Werkstätten für Behinderte aus einem Grundbetrag in Höhe des Ausbildungsgeldes, das die Bundesanstalt für Arbeit Behinderten im Arbeitstrainingsbereich zahlt, und, soweit möglich, einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag zusammensetzen. Danach sind die Werkstätten nicht berechtigt, schon den Grundbetrag in erster Linie nach der individuellen Leistungsfähigkeit der Behinderten zu staffeln.

Aktenzeichen: 5 AZR 162/98
Bundesarbeitsgericht 5. Senat Urteil vom 03. März 1999
- 5 AZR 162/98 -

I. Arbeitsgericht
Münster
- 3 Ca 827/97 -
Urteil vom 10. September 1997

II. Landesarbeitsgericht
Hamm
- 8 Sa 2052/97 -
Urteil vom 29. Januar 1998
Volltext: BAG - Urteil, 5 AZR 162/98




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