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Vergütung einer nicht erforderlichen stationären Versorgung als ambulante Operationsleistung

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BSG – Urteil, B 3 KR 22/07 R vom 18.09.2008

Rechtsgebiete:SGB V, EBM-Ä
Schlagworte:Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer nicht erforderlichen stationären Versorgung als ambulante Operationsleistung
Stichwort:Vergütung einer nicht erforderlichen stationären Versorgung als ambulante Operationsleistung
Leitsatz:War die stationäre Versorgung eines Versicherten im Krankenhaus nicht erforderlich, ist die dort durchgeführte Operation gleichwohl als ambulante Operationsleistung zu vergüten, soweit das Krankenhaus zur Teilnahme am ambulanten Operieren zugelassen ist und die nach dem EBM maßgebenden Abrechnungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Volltext: BSG - Urteil, B 3 KR 22/07 R




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